Geländehöhen kann man nicht abschätzen. Ein Gebäude ohne Planung ins Gelände setzen kann die Kosten wie beim obigen Beispiel mit nur 3 % Neigung die Erd- und Betonarbeiten erheblich in die Höhe treiben.
Liegen die Höhenpunkte nicht vor, können Sie ohne weiteres im Vorfeld die Höhen mittels Schlauchwaage, die es in jedem Baumarkt für ein paar Euro gibt, mit einem Helfer selbst nivellieren.
Weitere Faktoren wie die Bodenbeschaffenheit:
Grundwasser
Lehmboden
Sand/Kies
Fels
spielen eine große Rolle und deshalb im Vorfeld den Bestand überprüfen. Im Zweifelsfalle ist unter Umständen ein Bodengutachten von einem Bausachverständigen einzuholen! Gerade in der Gründung werden die häufigsten Fehler gemacht die nachträglich zu großen Bauschäden führen. Bei mehr als 20% aller Neubauten treten bereits innerhalb von 5 Jahren durch undichte Stellen Feuchtigkeitsschäden im erdberührenden Kellerbereich auf.
Bauregeln nach VOB für Baugrubenböschungen nach Bodenklassen
Baugrubenböschungen
Bodenklasse 3 leicht lösbare, 4 mittelschwere Böden, 40°
Bodenklasse 5 schwer lösbare Böden, 60°
Bodenklasse 6 leicht lösbarer, 7 schwer lösbarer Fels, 80°
Arbeitsraum zum Beispiel bei einer Stahlbetonsohlplatte mit Seitenschalung mind. 50 cm.