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Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283 wurde 1983 zurückgezogen und von der II. BV ersetzt. Das Berechnungsverfahren ist fast identisch mit der IIBV. Berechnung der Wohnfläche nach der Zweiten Berechnungsverordnung Die Zweite Berechnungsverordnung (II BV) regelt die Wohnflächenberechnung im Hochbau. Der Gesetzgeber regelt hiermit die Förderung im öffentlichen, steuerbegünstigten Wohnungsbau. Auch der freifinanzierte Wohnungsbau benutzt diese Verordnung. Die neue Wohnflächenverordnung 2004 (WoFlV) hat die II. BV am 01.01.2004 abgelöst. Aber für alte Verträge und für freifinanzierte Wohnungen ist die II.BV weiterhin gültig. Vorteil dieser Berechnung: Bei manueller Ausfertigung ist die Berechnung wesentlich einfacher aufzustellen. Hier erfahren Sie mehr im Inhaltsverzeichnis
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Wohnflächenberechnung nach der II BV wie zum Beispiel:
Hier finden Sie Musterbeispiele für eine Wohnflächenberechnung nach
Die Berechnung des Einfamilienhauses wird durch Abbildungen ergänzt, so wird es relativ leicht eine vorschriftsmäßige Berechnung zu erstellen oder zu überprüfen. Als Musterbeispiel haben wir den TYP 086B gewählt. Ein einfaches freistehendes Einfamilienhaus unterkellert und mit ausgebauten Dachgeschoss. Die beigefügten erforderlichen Bauzeichnungen vom Keller-, Erd- und Dachgeschoss sowie einem Schnitt, alles im Maßtab 1:100 sind alle vermasst, so dass die Rechengänge auch nachvollzogen werden können. Insbesondere bei der Berechnung von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten die bei Anwendung der II BV zur Hälfte anrechenbar sind, wird man auf diese zurückgreifen. Diese Verordnung ist nicht mit der DIN 277 zu verwechseln. Beide regeln die Berechnungsgrundlagen, werden aber unterschiedlich gehandhabt und gelten mehr für die Kostenermittlung nach DIN 276. Ein unentbehrlicher Ratgeber für Vermieter die nach der II. BV die Berechnung aufgestellt haben oder Mieter,
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