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1980er Baujahre

Wirtschaftlich verlief die Bauwirtschaft nach der Hochzinsfase
mit über 12% Bauzinsen Bauwirtschaft sehr verhalten.

Nach der Energiekrise in den 70er Jahren,
folgte das Energieeinsparungsgesetz EnEG 1976.
Daraus ist die Heizungsanlagenverordnung HeizAnlV 1978
und die
1. Wärmeschutzverordnung WSchV 1982 entstanden, welche durch die einzelnen Anforderungen der Gebäude geregelt waren, bzw. durch die Transmissionswärmeverluste. Kennziffer war der Transmissionswärmebedarf QT.

Wie nach 1982 gebaut wurde zeigen uns die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung.

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wie Bausubstanz, Bautechnik und Energiebedarf.

Vergleichen wir noch mal den Heizwärmeenergiebedarf der Gebäude pro qm Wohnfläche per anno.

1977 - 1983 lag der Verbrauch bei 200.... 260 kWh/qm und Jahr

1. Wärmeschutzverordnung 1982

1984 - 1994 reduzierte sich der Verbrauch von 140....180 kWh/qm und Jahr

2. Wärmeschutzverordnung 1995 WSchVO 95 und verringerte nochmals den Energiebedarf.

1995 - 2001 sank der Energiebedarf auf 100....120 kWh/qm und Jahr

Die Neufassung der Wärmeschutzverordnung gehört zu einem größeren Maßnahmenkatalog, der entscheidend zur Reduzierung der CO2-Emission und zum rationellen Energie-Einsatz beitragen soll. Er wurde bereits im Jahre 1990 vom Bundeskabinett beschlossen. Auf der Grundlage der Paragraphen § l Absatz 2 sowie § 4 und 5 des Energieeinsparungsgeset-zes vom 22. Juli 1976 (BGB1. I, S. 1873) mit den Änderungen der § 4 und 5 durch Gesetz vom 20. Juni 1980 (BGB1. I, S. 701) hat die Bundesregierung die Wärmeschutzverordnung für verbindlich erklärt. Mit den Anforderungen der neuen Wärmeschutzverordnung hat die Bundesrepublik den Anschluss an den Qualitätsstandard benachbarter Staaten, wie z. B. Frankreich, Schweiz, Niederlande und Dänemark, gefunden.

Mit dieser Wärmeschutzverordnung sind die Grundbedingungen gesetzt worden optimal energiebewußt zu Planen und zu Bauen.

Die Anforderungen an den Wärmeschutz 95 war im Prinzip relativ einfach mit den vorhandenen Baustoffen bis zum 7 Liter Haus zu erzielen. Mit optimaler Planung konnte man die Werte durchaus deutlich unterschreiten, die schon damals die Werte der zukünftigen EnEV ab 2000 erfüllen. Mit Einführung der EnEV sollte der Energiebedarf nochmals um 25 -30% gesenkt werden. Hier kommen wir nochmals auf den vorherigen Satz zurück, dass diese Anforderungen leicht erreicht wurden können. Bei jeder Energieeinsparung hat man einen Knickpunkt, wann wird die Einsparung immer teuerer und die Wirtschaftlichkeit immer geringer.

Schwachstellen sind hier vor allem immer noch die konstrutiven Bauteile wie:

  • Fensterleibungen, Fensterbänke, Sturzauflager und Rollladenkästen.
  • Sohlpatten, Geschossdecken, Kragplatten, Balkonplatten, Podestplatten, Treppenläufe, Stahlbetonunterzüge.
  • Erdgeschossaußenwand an Kelleraußenwand, Treppenhauswand an Bodenplatte, Wohnungstrennwände, Erdgeschoßtrennwand an Kellergeschoßtrennwand, Giebelmauerkronen, Innenwandmauerkronen.

Bis heute im Jahre 2007 findet man selbtst bei Neubauten diese Schwachstellen vor.

Verarbeitung von asbesthaltigen Baustoffen, wie Dachplatten oder Fassadenplatten

Verarbeitung von Mineralwolle, deren Faserlängen zu klein sind

Verarbeitung von gesundheitsschädlichen Holzschutzmitteln zur Behandlung von Holzverkleidungen.

Verarbeitung von formaldehydhaltigen Holzbaustoffen.

Inwieweit diese Baustoffe noch eingebaut worden sind, dass lässt nur sehr schwer nachprüfen, wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind.

Dach: Mit den höheren Anforderungen an Wärmedämmung setzte sich das Warmdach gegenüber dem Kaltdach durch. Allerdings stieg hier auch der Anteil der Baumängel durch mangelhafte Ausführung.

Niedrigenergiestandard

Der Verbrauch eines Niedrigenergiehaus liegt heute bei 30- 70 kWh/qm und Jahr.

Zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche verbrauchen Sie demnach ohne WW.

  • ~ 4500 - 10500 kWh
  • oder ~ 450 - 1050 Liter Heizöl
  • oder ~ 450 - 1050 cbm Gas

Wärmebrücken kann man sich bei diesem Verbrauch nicht mehr leisten.

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