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Dichtheitsprüfung in NRW vorerst vom Tisch

Die Landesregierung will deutlich nachbessern.

Die umstrittenden Passagen sollen aus dem Landesabwassergestz gestrichen und 2012 durch eine neue Verordnung ersetzt werden.

Pressemitteilung vom 14.12.2011 Mindener Tageblatt

Dichtheitsprüfung in NRW neu geregelt

Düsseldorf (lnw). Für Immobilien-Eigentümer in NRW gibt es jetzt Rechtssicherheit über ihre Pflichten bei der Kanalsanierung. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat gestern einen Erlass zu Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen veröffentlicht. Darin wird klargestellt,

  • dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen.

Der Erlass entspricht einem Fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, CDU und Grünen. „Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen", erläuterte Remmel in einer Mitteilung.

  • Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis Ende 2015 auf Dichtheil geprüft werden.
  • Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, die Frist bis Ende 2023 zu verlängern. Zudem erlaubt der Erlass mehrere, teils auch kostengünstigere Prüfvarianten.

www.buergerinfo-abwasser.de
Pressemitteilung vom 18.06.2011 Mindener Tageblatt

Land NRW verlangt Dichtheitskontrolle / Grundstückseigentümer zahlen.
Nach § 45 Absatz 4 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) muss jede private Abwasserleitung auf Dichtheit bis zum Jahre 2015 abgenommen sein.Mindener Initiative (MI) will Anschlusskosten der Abwasserleitungen für Hausbesitzer aufs Grundstück begrenzen
Pressemitteilung vom 04.12.2006 Mindener Tageblatt

Neues von der Kanalsanierung in NRW
Im Allgemeinen herrscht die Ansicht vor, dass die Kosten für die Sanierung des Abwasseranschlusses bis zur Grundstücksgrenze gehen, da der öffentliche Straßenanschluss durch den Erschließungsbeitrag von der Kommune durchgeführt worden ist. Dem ist aber nicht so. 50% der Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Minden haben die Entwässerungssatzungen so eindeutig geregelt, dass Haus- und Grundbesitzer bis zur Einmündung in das öffentliche Netz verantwortlich sind und dafür die Kosten tragen.

Da tut sich nur die Frage auf, ist jetzt der Haus- und Grundbesitzer auch noch für den Pfusch der Kommune verantwortlich?

Siehe auch:

Suchtipp bei Goggle:
Bürgerinitiativen gegen Dichtigkeitsprüfungen
(Kopieren und bei Goggle einfügen)

Prüfungsvoraussetzungen und -bedingungen

Der Hausanschluss

Prüfungsverfahren nach DIN 1986-30

Schadensfeststellung und Behebung


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Prüfungsvoraussetzungen und -bedingungen

Die Durchsetzung dieser Prüfung seitens der Kommunen ist sehr unterschiedlich und viele Bürger haben lediglich in der Zeitung davon Notiz bekommen. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, das Ganze Prüfungsverfahren ist nicht ausgereift. In einer Kommune sei von 12.000 geprüften Anschlüssen nur einer dicht gewesen. Die ersten Schätzungen der Prüfungskosten von ein paar hundert Euro, jetzt mit 500 Euro sind auch nicht realistisch, weil oftmals der Einbau fehlender Kontrollschächte erforderlich sei und dies am Ende auf einen vierstelligen Bereich hinauslaufe.

Fachleute schätzen, dass 70% aller Hausanschlüsse Mängel aufweisen. Hier müssen Grundstückseigentümer tief in die Tasche greifen.

Was wird geprüft? Alle Grundstückseigentümer (egal, ob mit Kanalanschluss oder Kleinkläranlage) müssen die Dichtheit ihrer Hausanschlüsse nachweisen. Alle Kanalleitungen, und dazu gehören auch die auf Privatgrundstücken verlegten Hausanschlussleitungen, müssen dicht sein, damit das Abwasser schadlos zur Kläranlage gelangt. Fließt Abwasser aus der Leitung, kann der Boden verunreinigt und das Grundwasser verseucht werden. Dringt hingegen Fremdwasser in die Leitungen ein, kommt es zu Überlastungen des Kanalnetzes und der Kläranlagen.

ZUM SEITENANFANG

Der Hausanschluss

In der Regel besteht der Hausanschluss aus Grundleitungen, Revisionsschacht Anschlusskanal bis zur Grundstücksgrenze und dann den Anschluss an die Städtische Kanalisation.

In der Regel wird das anfallende Abwasser und Regenwasser im Trennsystem oder Mischsystem zum öffentlichen Kanal zugeleitet und abgeführt.

Trennsystem, bedeutet, wenn Abwasser und Regenwasser getrennt abgeführt werden.

Mischsystem dagegen führt Abwasser und Regenwasser in einem Rohr zur Kanalisation.

Pflichten des Grundstückeigentümers

Nach § 45 der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen sind Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer nachzuweisen. Abwasseranlagen sind nach DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke herzustellen.

Dichtheitsprüfung ist erforderlich.

Bei Neubauten und bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage ist die Dichtheitsprüfung sofort erforderlich und spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.
Bei bestehenden Hausanschlüssen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015
Liegen Hausanschlüsse innerhalb einer Wasserschutzzone, gelten hier Sonderregelungen. Nach §45(5) BauO NW sollte die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2005 durchgeführt worden sein. Wir schreiben aber das Jahr 2006.

ZUM SEITENANFANG

Prüfungsverfahren nach DIN 1986-30

Dichtheitsprüfung mit Wasser

Die einfachste und auch preiswerteste Dichtheitsprüfung ist die mit Wasser oder Luft. In der Regel erfolgt sie mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem geflutet und über einen bestimmten Zeitabschnitt gehalten und der Wasserverlust gemessen. Die Leitung ist dicht, wenn ein vom Rohrmaterial abhängiger Verlust nicht überschritten wird. Fehlen Absperrmöglichkeiten innerhalb der Grundleitungen sind diese ohne weiteres nachträglich einzubauen. Vorteil dieser Prüfung ist der, man kann in eigener Regie selbst eine Vor-Dichtheitsprüfung durchführen und wenn man dadurch marode Grundleitungen vorfindet, auf teuere Reparaturen gänzlich verzichtet und eine andere Lösung findet.

Mit speziellen Geräten ist auch eine Einzeldichtheitsprüfung der Muffenverbindung möglich.

Dichtheitsprüfung durch Reinigung und Optische Inspektion

Bei dieser Dichtigkeitsprüfung sind Reinigung und optische Nachuntersuchung erforderlich.
Diese Voruntersuchungen erfolgen in der Regel ohne Operationen wie (Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.)

Reinigung

Die Reinigung erfolgt durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen und können von beiden Seiten, vom Revisionsschacht oder vom Hauptkanal eingesetzt werden.

Optische TV Inspektion

Ist eine optische Inspektion durchführbar lassen sich Schäden wie eindringendes Grundwasser oder Wurzeleinwuchs nachzuweisen. Inder Regel wie vor problematisch wird es wenn verzweigte Leitungssysteme nicht erreicht werden. Nachteile dieser Inspektionen, undichte Rohrverbindungen wie Muffen werden nicht erkannt.

Mit speziellen Geräten ist auch eine Einzeldichtheitsprüfung der Muffenverbindung möglich.

ZUM SEITENANFANG

Schadensfeststellung und Behebung

Die Behebung der festgestellten Schäden ist auch abhängig von der Zugänglichkeit des Hausanschlusses oder der Grundleitungen.

Viele Sanierungen können ohne Aufgrabung der Leitung durchgeführt werden, man nennt es das grabenlose Verfahren. Die Sanierung erfolgt von innen. Hierfür ist die Zugänglichkeit von zwei Seiten erforderlich.

Die Sanierungsmöglichkeiten sind vielseitig wie Einzelschäden von Löchern, Risse und Muffen und sogar von kompletten Leitungen von innen.

Schlauchreliningverfahren (kunstharzgetränkter Gewebeschlauch) und Rohrstrangreliningverfahren (flexibler PE-HD-Schlauch). Dies Verfahren kann allerdings nur bei Rohren mit einem Innendurchmesser DN 125 durchgeführt werden. Der Mindestquerschnitt darf nach DIN 1986 von DN 100 nicht unterschritten werden.

Reparaturen

Bei maroden Grundleitungen unter der Bodenplatte ist es empfehlenswert die Leitungen unterhalb der Kellerdecke neu zu verlegen und mit einem Fallrohr durch die Kellerwand wieder nach draußen zu gehen.

Auch Anschlusskanäle können ohne Aufgrabungen ersetzt werden. Man unterscheidet das Berstlingverfahren und das so genannte Bohrverfahren.

Ansprechpartner

Informieren Sie sich zuerst bei Ihrem Tiefbauamt Ihrer Kommune oder bei Ihrem Abwasserbetrieb.

Porta Westfalica, den 18.12.2011

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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
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