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100 Grundstück
In dieser Kostengruppe werden alle Kosten erfasst, die dazu gehören das Grundstück baurechtlich nutzbar zu machen.
Die Kosten werden in 3 Untergruppen gegliedert. |
Weitere Themen
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110 Grunstückswert In vielen Gemeinden werden Bodenrichtwerte von den Katasterämtern erstellt. Bei bebauten Grundtücken wird je nach Möglichkeit, der Wert des unbebauten Grundstückes mit angegeben. Bei der Grundstücksbewertung ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, wenn das Bauvorhaben zu Eingriffen Natur und und Landschaft führt. Die sich hieraus ergebenden Kosten sind zu berücksichtigen. 120 Grundstücksnebenkosten Hierzu gehören alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes stehen. Ein Baugrundstück wird in der Regel erst durch notarielle Beurkundung durch einen Notar nutzbar. Folgende Kosten fallen an:
130 Freimachen Hierzu gehören die Kosten, die aufzuwenden sind, wenn das Grundstück zum Beispiel noch durch Pachtverträge, Baulasten und Beschränkungen.
Das Herrichten des Grundstückes wie Abbruchmaßnahmen oder Herrichten der Gländeoberflächen wird der KG 200 zugeordnet. Porta Westfalica, den 19.06.2007 << ZURÜCK ZU KG 100 |
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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
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