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grund richtwert kosten BLUM

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 Blum-Service
 DIN 276-1
 
Kostengruppen
 
100 Grundstück
  • 110
    Grundstückswert
  • 120 Grundstücks
    -nebenkosten
  • 130 Freimachen


100 Grundstück

In dieser Kostengruppe werden alle Kosten erfasst, die dazu gehören das Grundstück baurechtlich nutzbar zu machen.
Als Baugrundstück gilt die Fläche des bebauten oder bebaubaren Grundstückes.

Die Kosten werden in 3 Untergruppen gegliedert.

Weitere Themen

 
 Kosten von Hochbauten
 aller Art nach DIN 276


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110 Grunstückswert

In vielen Gemeinden werden Bodenrichtwerte von den Katasterämtern erstellt.

Bei bebauten Grundtücken wird je nach Möglichkeit, der Wert des unbebauten Grundstückes mit angegeben.

Bei der Grundstücksbewertung ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, wenn das Bauvorhaben zu Eingriffen Natur und und Landschaft führt. Die sich hieraus ergebenden Kosten sind zu berücksichtigen.

120 Grundstücksnebenkosten

Hierzu gehören alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes stehen.

Ein Baugrundstück wird in der Regel erst durch notarielle Beurkundung durch einen Notar nutzbar.

Folgende Kosten fallen an:

  • Grunderwerbsteuer (125)
  • Beurkundung durch Notar (123)
  • Umschreibungskosten des Grundbuchamtes (122)
  • Maklerprovisionen (124)
  • Bodenverkehrsgenehmigungskosten (127)
  • Kosten für Bodenuntersuchungen (129)
  • Vermessungskosten (121)
  • Kosten für Lagepläne und Grundbuchauszüge (122)
  • Wertgutachten und Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigung (126)

130 Freimachen

Hierzu gehören die Kosten, die aufzuwenden sind, wenn das Grundstück zum Beispiel noch durch Pachtverträge, Baulasten und Beschränkungen.

  • Abfindungen und Entschädigungen für besthende Pacht- und Mietverträge (131)
  • Ablösungskosten von Belastungen des Grundstückes wie Wegerecht, Erbbau- und Nießbrauchrecht (132)

Das Herrichten des Grundstückes wie Abbruchmaßnahmen oder Herrichten der Gländeoberflächen wird der KG 200 zugeordnet.

Porta Westfalica, den 19.06.2007      <<  ZURÜCK ZU KG 100

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