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DIN 276 KG 200 Herrichten und Erschließen

In dieser Kostengruppe werden alle Kosten erfasst,
die dazu gehören das Grundstück für das geplante Bauvorhaben vorzubereiten.

Anschluss an Straßenkanalisation

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210 Herrichten und Erschließen

Um ein Grundstück bebaubar zu machen ist auch die vorherige Nutzung und Beschaffenheit des Bodens zu berücksichtigen.
Hierzu gehören insbesondere dazu:

KG 211 beinhaltet die Maßnahmen zum Schutz von baulichen Anlagen und auch das Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten.

KG 212 beinhaltet die Abbruchmaßnahmen von Bauwerken und Bauwerksteilen wie Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrsanlagen zu erfassen. Hier finden Sie eine ausführliche Kostensammlung mit "Abbrucharbeiten", sowie die Abrechnungsregeln nach VOB DIN 18459.

KG 213 beinhaltet die Altlastenbeseitigung zum Beispiel durch Altablagerungen von umweltgefährdenden Stoffen, hier müssen Sie vor Ort die Sache mit der zuständigen Gemeinde klären.

KG 214 beinhalte das Herrichten der Geländeoberflächen, wie Hecken-, Wurzelroden, Bäume fällen Sicherung von Oberböden, Abtrennen von Versorgungsleitungen und dergleichen.

KG 219 Sonstige Herrichtungskosten.

Nähere Preisinformationen, siehe DIN 276 - Titel 2

220 Öffentliche Erschließung

Hierzu gehören die anteiligen Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Anliegerbeiträge)
Abwasserentsorgung, wie Regenwasser und Schmutzwasser (KG 221).
Wasserversorgung durch öffentlichen Träger (KG 222).
Gasversorgung durch öffentlichen Träger (KG 223).
Fernwärmeversorgung durch öffentlichen Träger (KG 224).
Stromversorgung durch öffentlichen Träger (KG 225)
Telekommunikation, wie Telefon und Internet (KG 226)
Herstellung oder Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstiger Freiflächen (KG 227)
Abfallentsorgung von Restmüll, Gelben Säcken und Papiertonne (KG 228)
Die Kosten der öffentlichen Erschließung (KG 229 sind von den Kosten der Außenanlagen zu unterscheiden, siehe KG 500

230 Nichtöffentliche Erschließung

Hierzu gehören die Kosten für Verkehrsflächen und technischen Anlagen, die ohne rechtlich öffentliche Verpflichtung später in den Gebrauch der Allgemeinheit übergeht. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zur KG 500.

240 Ausgleichsabgaben

Hierzu gehören Kosten, die dem Bauherrn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen KG 230 entstehen.

250 Übergangsmaßnahmen

Provisorien. Hierzu gehören die Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umgebung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahmen die bis zur Fertigstellung erforderlich sind und nach Fertigstellung wieder entfernt werden 251)
Auslagerungen. Hierzu gehören die Kosten für die zeitweilige Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit (KG 252)

Hier können Sie die Beträge je nach Bedarf eintragen, die Summen werden automatisch addiert, und auf der 1. Seite aufgelistet, so einfach geht Kostenplanung.

Kosten von Hochbauten
Grundflächen und Rauminhalte in Wort und Bild nach DIN 277
VOB/C
Altbausanierung mit Anleitung für Fassade, Dach und Decken.

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