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200 Herrichten und Erschließen
In dieser Kostengruppe werden alle Kosten erfasst,
Die Kosten werden in 5 Untergruppen gegliedert. |
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210 Herrichten Um ein Grundstück bebaubar zu machen ist auch die vorherige Nutzung und Beschaffenheit des Bodens zu berücksichtigen. Für Kostenanschläge sollten zudem die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen herangezogen werden, wie zum Beispiel 220 Öffentliche Erschließung Hierzu gehören die anteiligen Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Anliegerbeiträge)
Die Kosten der öffentlichen Erschließung sind von den Kosten der Außenanlagen zu unterscheiden, siehe KG 500 230 Nichtöffentliche Erschließung Hierzu gehören die Kosten für Verkehrsflächen und technischen Anlagen, die ohne rechtlich öffentliche Verpflichtung säter in den Gebrauch der Allgemeinheit übergeht. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zur KG 500. 240 Ausgleichsabgaben Hierzu gehören Kosten, die dem Bauherrn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen KG 230 entstehen. 250 Übergangsmaßnahmen 251 Provisorien. Hierzu gehören die Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umgebung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahmen die bis zur Fertigstellung erforderlich sind und nach Fertigstellung wieder entfernt werden. 252 Auslagerungen. Hierzu gehören die Kosten für die zeitweiligeAuslagerung von Nutzungen während der Bauzeit Porta Westfalica, den 04.06.2010 << ZURÜCK ZU KG 200 |
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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
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