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In dieser Kostengruppe werden alle Kosten zusammengefasst, die für die konstruktiven Gründungsarbeiten erforderlich sind.
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| 310 Baugrube
KG 311 Hierzu gehören alle Kosten für die Herstellung der Baugrube, angefangen vom Bodenabtrag , Erdaushub einschl. der Arbeitsräume und Böschungen sowie Zwischenlagerung und wieder Hinterfüllung oder Ab- und Anfuhr. Bei anspruchsvollen Baustellen sind zum Teil Baugrubenumschließungen erforderlich. Diese Kosten mit Verbauwänden wie zum Beispiel Schlitz-, Pfahl-, Spund-, Trägerbohl-, Injektions- und Spritzbetonwände gehören zur KG 312. Ist während der Bauzeit eine Wasserhaltung erforderlich gehören diese Kosten zur KG 313. Porta Westfalica, den 21.06.2007 << ZURÜCK ZU KG 300 |
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