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In dieser Kostengruppe werden die Kosten sonstiger Außenanlagen zusammengefasst die keiner anderen Untergruppe unter 500 zugeordnet werden kann.
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Weitere Themen
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| Baustelleneinrichtung hierzu gehören das Einrichten, Vorhalten und Bestreiben von übergeordneten Räumlichkeiten wie Material, Geräte, Lagerschuppen und Wasch- Toiletten und Aufenthaltsräume sowie Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustraßen, Bauschilder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung und Schuttbeseitigung.
Gerüste hierzu gehören die Kosten für Auf-, Um- und Abbauen sowie das Vorhalten von Gerüsten. Sicherungsmaßnahmen gilt für bestehende Bauwerken wie zu Beispiel Unterfangungen oder Abstützen von Bauteilen. Abbruchmaßnahmen einschließlich der Abbruchkosten, Zwischenlagerung und Abfuhr des Abbruchmaterials. Instandsetzungen wie Wasserschadenserkennung, Wasserschadensbeseitigung, Mauerwerkstrockenlegung, Betoninstandsetzung und Schädlingsbekämpfung. Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung. Zusätzliche Maßnahmen gelten für Schutz von Personen, oder Forderungen des Wasser- Landschafts-, Lärm- und Erschütterungschutzes. Schlechtwetterbau und Winterbauschutz, Beheizung des Bauwerkes oder Schneeräumung. Provisorische Baukonstruktionen sind Kosten die bis zur Inbetriebnahme des endgültigen Bauwerkes entstehen. Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen wie Abgasanlagen, Schornsteine, Abwurfschächte und Schachlüftungen. Porta Westfalica, den 21.06.2007 |
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