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| Bauherrenaufgaben werden in vier Untergruppen gegliedert. Der Bauherr muss persönlich oder durch einen beauftragten Vertreter seine Interessen überwachen (lassen).
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Weitere Themen
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In der Kostengruppe Projektleitung (711) werden die Kosten für die Überwachung und Vertretung der Bauherrninteressen zusammengefasst. Unter Bedarfsplanung ( 712) versteht man den Aufwand für Bedarfs-, Betriebs- und Organisationsplanung wie zum Beispiel
Für den gesamten Ablauf ist eine Projektsteuerung (513) und Überwachung zur Realisierung des Bauvorhabens nach den Punkten von Organisation, Terminen, Kosten, Qualitässicherung usw. erforderlich. Sontstige Kosten (719) sind für Baubetreung, Rechtsberatung und Steuerberater vorgesehen. Porta Westfalica, den 04.03.2013
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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
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