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| Grundflächenzahl (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ)
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzung und Bebauung auf einer Fläche zulässig sind. Bei einer Erbschaft oder Kauf einer gebrauchten Immobilie sollten Nutzung und Bebauung unbedingt überprüft werden. Jeder Fachmann wir Ihnen darauf antworten: "1. die Lage, 2. die Lage und 3. die Lage". Denn das Grundstück ist das Einzige, was später nicht mehr verändert werden kann. Was ist besser als ein Blick in die Praxis
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Was machen wir mit Omas Häuschen? Typisches Siedlungshäuschen mit etwas Gartenland aus den 50er Jahren. Grundstücksgröße 618 qm. Heute liegt das Grundstück in einer Top Wohnlage. Gekauft oder geerbt, die Frage ist was machen wir damit. |
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Planungsbeispiel aus der Praxis mit Nachweis der baulichen Nutzung (GRZ + GFZ) einer Gebrauchtimmobilie. Gehen Sie zunächst zu Ihrem zuständigen Bauamt und sehen dort den aktuellen Bebauungsplan ein. Baulinien sowie Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmen die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen die auf dem Grundstück gebaut werden können. Hier befinden sich wahre Perlen im Bestand. |
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| Der Bebauungsplan hat zum Beispiel folgende Eintragungen:
WR I o (Reines Wohngebiet, 1 geschossige und offene Bauweise) GRZ 0,4 (zulässige Grundflächenzahl gibt an, wieviel qm bebaute Fläche pro qm Grundstücksfläche zulässig sind.) Grundstück 618 qm x 0,4 = ~247 qm bebaute Fläche sind zulässig! Vorhandene Bebauung: 9,61m x 7,63m = 73,32 GRZ vorh. = 0,1 Fazit: Hier ist jede Menge Freiraum für die Bebauung, die Strichpunktierte Linie darf nicht überschritten werden und die üblichen Grenzabstände und Abstandsflächen müssen selbstverständlich eingehalten werden. |
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Das ist das Ergebnis
Das vorhandene Wohnhaus bekam einen Wintergarten mit Balkon und zusätzlich eine Garage mit Geräteraum und hier verläuft jetzt die Grenze.
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Porta Westfalica, den 14.12.2009 |
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