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Cad Planungsbüro Blum präsentiert in der Hausausstellung nicht nur
70 Traumhäuser, sondern auch aktuelle Themen wie...

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 Impressum/AGB

Wohnflächenverordnung 2004 (WoFIV)
hat am 01. Januar 2004 die II. BV
(Zweite Berechnungsverordnung) abgelöst.

Anwendungsbereich: Berechnung der Wohnfläche

  • Gilt für preisgebundene Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (sozialer Wohnungsbau und öffentlich geförderte Wohnungen). Auch im freifinanzierten Wohnungsbau verweist der Gesetzgeber auf die neue WoFlV 2004 hin. Für alte Verträge und für freifinanzierte Wohnungen ist die II.BV aber weiterhin gültig, eine klare Rechtssprechung gibt es noch nicht.
  • Hier erfahren Sie mehr über ein komplett durch gerechnetes
    Praxisbeispiel nach der WoFlV 2004 mit Plänen und Fallbeispielen, die erlauben, die Nachweise Schritt für Schritt nachzuvollziehen, bzw. Berechnungen selber aufzustellen oder zu überprüfen.

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Berechnungsbeispiel nach der WoFlV 2004

In dieser Dokumentation finden Sie ein durch gerechnetes Praxisbeispiel, Musterbeispiel einer Wohnflächenberechnung und Fallbeispiele eines Einfamilienwohnhauses nach der neuen Wohnflächenverordnung (WoFIV) Auch gültig für Investoren, wie für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, Kostenbelastung und Mietzins, sowie Gutachter für die Wertermittlung.

  • nach § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
  • nach § 3 Ermittlung der Grundfläche
  • nach § 4 Anrechnung der Grundflächen

Die §§ werden durch Abbildungen ergänzt, so wird es relativ leicht sein die Berechnung zu verstehen um eine vorschriftsmäßige Berechnung zu erstellen oder zu überprüfen. Als Musterbeispiel, ein einfaches freistehendes Einfamilienhaus mit ausgebauten Dachgeschoss. Die beigefügten Baupläne vom Erd- und Dachgeschoss sowie einem Schnitt, alles im Maßstab 1:100 sind alle vermaßt, so dass die Rechengänge auch nachvollzogen werden können.

Weiterhin finden Sie in diesen Unterlagen die Anforderungen an Wohnräume nach der Landesbauordnung BauO NW. Nicht jeder Raum der eine Grundfläche hat ist nach der jeweiligen Bauordnung auch ein Wohnraum (Aufenthaltsraum).

Das sind meist Räume die nachträglich im Keller- oder Dachgeschoss ausgebaut worden sind. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, sind diese Flächen nicht anrechenbar! Das gilt in dieser Broschüre leider nur für
Nordrhein-Westfalen nach der BauO NW §48Abweichungen in: Baden-Württemberg LBO BW, Bayern BayBO, Berlin BauO Bln, Brandenburg BO, Bremen BremLBO, Hamburg HBauO, Hessen HBO, Mecklenburg-Vorpommern BO, Niedersachsen NBauO, Rheinland-Pfalz LBauO, Saarland LBO, Sachsen SächsBO,Sachsen- Anhalt BO, Schleswig-Holstein LBO und Thüringen BO.

  • Über die Berechnung von Flächen und Betriebskosten wird häufig vor Gericht gestritten, weil viele Berechnungs- grundlagen unterschiedlich interpretiert werden können. Unsere Empfehlung daher, vorher informieren.

    ZUM SEITENANFANG

    Ein unentbehrlicher Ratgeber für Vermieter die nach der WoFlV 2004 die Berechnung aufgestellt haben oder Mieter,
    die auf dieser Berechnung einen Mietvertrag abgeschlossen haben.

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    • Unterlagen erhalten Sie noch am selben Werktag per E-Mail zugesandt.
    Titel (Flächen und Rauminhalte im Hochbau)
    Logo 'PayPal empfohlen'
      Titel 1) Berechnungsbeispiel nach der II BV
      
    2. Berechnungsverordnung, eine veraltete Wohnflächenberechnung,
      aber immer noch gültig bei alten Mietverträgen undergleichen.

      PDF-Datei / ~ 16 Seiten

    3,50 €
      Titel 2)
      
    Berechnungsbeispiel nach der Wohnflächenverordnung
      WoFlV 2004,
      diese
    Wohnflächenverordnung hat die II BV abgelöst.

      PDF-Datei / ~ 15 Seiten

    5,00 €
      Titel 3 Berechnungsbeispiel nach DIN 277
      DIN 277 regelt die Berechnung der Grundflächen (keine Wohnflächen)
      und Rauminhalte von Hochbauten, Grundlage für die Kostenschätzung
      nach DIN 276.

      PDF-Datei / ~ 22 Seiten

    5,00 €
    Wenn Sie Interresse an allen 3 Dateien haben, dann nutzen Sie einfach die Sammelbestellung, und zahlen nur 10,- €
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    Vielen Dank für Ihren Besuch!

    Porta Westfalica, den 12.02.2012

    CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
    Tel. 05706/955084, Fax 955085, E-Mail: blumcad@t-online.de
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