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Wohnflächenverordnung 2004 (WoFIV)
hat am 01. Januar 2004 die II. BV
(Zweite Berechnungsverordnung) abgelöst.
Anwendungsbereich: Berechnung der Wohnfläche
- Gilt für preisgebundene Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (sozialer Wohnungsbau und öffentlich geförderte Wohnungen). Auch im freifinanzierten Wohnungsbau verweist der Gesetzgeber auf die neue WoFlV 2004 hin. Für alte Verträge und für freifinanzierte Wohnungen ist die II.BV aber weiterhin gültig, eine klare Rechtssprechung gibt es noch nicht.
- Hier erfahren Sie mehr über ein komplett durch gerechnetes
Praxisbeispiel nach der WoFlV 2004 mit Plänen und Fallbeispielen, die erlauben, die Nachweise Schritt für Schritt nachzuvollziehen, bzw. Berechnungen selber aufzustellen oder zu überprüfen.
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Berechnungsbeispiel nach der WoFlV 2004
In dieser Dokumentation finden Sie ein durch gerechnetes Praxisbeispiel, Musterbeispiel einer Wohnflächenberechnung und Fallbeispiele eines Einfamilienwohnhauses nach der neuen Wohnflächenverordnung (WoFIV) Auch gültig für Investoren, wie für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, Kostenbelastung und Mietzins, sowie Gutachter für die Wertermittlung.
- nach § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
- nach § 3 Ermittlung der Grundfläche
- nach § 4 Anrechnung der Grundflächen
Die §§ werden durch Abbildungen ergänzt, so wird es relativ leicht sein die Berechnung zu verstehen um eine vorschriftsmäßige Berechnung zu erstellen oder zu überprüfen. Als Musterbeispiel, ein einfaches freistehendes Einfamilienhaus mit ausgebauten Dachgeschoss. Die beigefügten Baupläne vom Erd- und Dachgeschoss sowie einem Schnitt, alles im Maßstab 1:100 sind alle vermaßt, so dass die Rechengänge auch nachvollzogen werden können.
Weiterhin finden Sie in diesen Unterlagen die Anforderungen an Wohnräume nach der Landesbauordnung BauO NW. Nicht jeder Raum der eine Grundfläche hat ist nach der jeweiligen Bauordnung auch ein Wohnraum (Aufenthaltsraum).
Das sind meist Räume die nachträglich im Keller- oder Dachgeschoss ausgebaut worden sind. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, sind diese Flächen nicht anrechenbar! Das gilt in dieser Broschüre leider nur für
Nordrhein-Westfalen nach der BauO NW §48Abweichungen in: Baden-Württemberg LBO BW, Bayern BayBO, Berlin BauO Bln, Brandenburg BO, Bremen BremLBO, Hamburg HBauO, Hessen HBO, Mecklenburg-Vorpommern BO, Niedersachsen NBauO, Rheinland-Pfalz LBauO, Saarland LBO, Sachsen SächsBO,Sachsen- Anhalt BO, Schleswig-Holstein LBO und Thüringen BO.
Über die Berechnung von Flächen und Betriebskosten wird häufig vor Gericht gestritten, weil viele Berechnungs- grundlagen unterschiedlich interpretiert werden können. Unsere Empfehlung daher, vorher informieren.
ZUM SEITENANFANG
Ein unentbehrlicher Ratgeber für Vermieter die nach der WoFlV 2004 die Berechnung aufgestellt haben oder Mieter,
die auf dieser Berechnung einen Mietvertrag abgeschlossen haben.
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Titel (Flächen und Rauminhalte im Hochbau)
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Titel 1) Berechnungsbeispiel nach der II BV
2. Berechnungsverordnung, eine veraltete
Wohnflächenberechnung, aber immer noch gültig bei alten Mietverträgen.
PDF-Datei / ~ 16 Seiten 
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3,50 €
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Titel 2) Berechnungsbeispiel nach der Wohnflächenverordnung WoFlV 2004,
diese Wohnflächenverordnung hat die II BV abgelöst.
Mietminderung bei falscher Wohnflächenberechnung: Der Unterschied muss 10%
betragen, also vor dem Vertragsabschluß die Fläche überprüfen!
PDF-Datei / ~ 15 Seiten 
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5,00 €
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Titel 3) Berechnungsbeispiel nach DIN 277
DIN 277 regelt die Berechnung der Grundflächen (keine Wohnflächen) und Rauminhalte von Hochbauten,
Grundlage für die Kostenschätzung nach DIN 276.
PDF-Datei / ~ 22 Seiten 
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5,00 €
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Wenn Sie Interresse an allen 3 Dateien haben, dann nutzen Sie einfach die Sammelbestellung, und zahlen nur 10,- €
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10,00 €
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Vielen Dank für Ihren Besuch! 
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Unsere Besucher interessieren sich auch für Baupreise vom Rohbau bis zum Ausbau!
Porta Westfalica, den 05.05.2013
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