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DIN 276-1 > Kostenrechner > Kosten im Bauwesen
Kosten im Bauwesen sind Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Anmerkung: Kosten im Bauwesen werden in dieser Norm im Folgenden als Kosten bezeichnet. Unter Aufwendungen versteht man die Verwendung, den Verbrauch von Gütern, sowie Leistungen, Steuern und Abgaben. Bei der Erstellung von Bauten werden Güter verwendet, also direkte Gegenstände wie: Baustoffe, Bauelemente, Fertigbauteile, Fertigbauwerke Technische Anlagen wie Installationen der Ver- und Entsorgung, der Energieversorgung und andere betriebstechnische Anlagen Einbauten, die dem besonderen Zweck des Bauwerkes dienen und fest verbunden sind, z. B. Schränke, Laboranlagen, unverrückbares Sportgerät, Tafeln, Projektionsflächen usw. sowie auch ausnahmslos für das Bauwerk bestimmte Kunstwerke, Anlagen, die für die allgemeine Nutzung des Bauwerks erforderlich sind, wie Beleuchtungskörper, Spiegel, Feuerlöscher, Fußmatten, Hinweisschilder usw. Unter Leistungen sind Dienst- und Werkleistungen zu verstehen, die mit der Erstellung von Bauten im Zusammenhang stehen, z. B. Leistungen von Architekten, Fachingenieuren und Unternehmern. Neben sächlichen und persönlichen Kosten sind Abgaben, Steuern einschließlich Umsatzsteuer zu entrichten wie: Entschädigungen, Abfindungen, Ablösung dinglicher Rechte oder Belastungen, Grunderwerbsteuern, Anliegerbeiträge, Erschließungskosten, Finanzierungskosten, Steuern und Zahlungen während der Bauvorbereitung und -durchführung anfallen. Kostenrechner / -planer nach DIN 276 |
KOSTENBEGRIFFE
Kosten im Bauwesen Weitere Themen |
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Porta Westfalica, den 23.07.2008 |
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