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Planungsvoraussetzungen und Bestimmungen. Ein Bebauungsplan setzt klare Bestimmungen und ist verbindlich was gebaut werden darf. Angefangen vom Wohngebäude, Nebenerwerbslandwirtschaft, Läden, Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Einrichtungen und Sportanlagen. Büro- und Geschäftsgebäude, Einzelhandel, Hotels, Tankstellen und sonstiges Gewerbe wie Vergnügungsstätten. WS (Kleinsiedlung), (Reines Wohngebiet), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (Besondere Wohngebiete), MD (Dorfgebiet), MI (Mischgebiet). Erfahren Sie mehr über das Maß der baulichen Nutzung: Vielleicht möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Porta Westfalica, den 19.10.2007 |
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