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Planungsgrundlagen
für die Oberbodensicherung

Gartenplanung fängt bereits auf Ihrem Grundstück an, bevor Sie mit den Erdarbeiten beginnen!

  • Der Mutterboden oder Oberbodenabtrag muss gemäß DIN 18915 Erdarbeiten gesichert werden.
  • Die Sicherung erfolgt durch Erdmieten oder so genannte Oberbodenmieten.
  • Ebenfalls beim Wiederauftragen von Mutterboden an leicht geneigten Böschungen
    oder Hängen sind Regeln zu beachten.

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Erdmieten

Oberbodenmiete

Erdmieten schützen den Mutterboden und sind in der Regel 3 - 4 m breit und ~1.20 hoch. Die Erdmiete sollte vor Austrocknung geschützt werden, zum Beispiel mit Rasenplatten oder Stroh und eine Giessrinne sollte vorhanden sein. Eventuell bei längerer Bauzeit ist die Erdmiete mit Gründungungsplanzen anzusäen.

Bei mehrjährlicher Lagerung sollte der Mutterboden jährlich einmal umgesetzt werden mit Zugabe von Ätzkalk.

Bodensicherung an leicht geneigten Böschungen

Ober- oder Mutterboden mit Böschung

Böschungssicherung gegen Abrutschungen und Abspülungen des Oberbodens sollte die Untergrundprofilierung entsprechend ausgebildet werden, sondern auf dem Untergrund beinflussen Sie den gesamten Regenniederschlag der auf diese Fläche niedergeht. Untergrundprofilierung immer mit Gefälle weg vom Haus.

Böschungssicherung:

Boden
Beschaffenheit
Gewicht/kg/cbm
Böschung in Grad
Dammerde
locker und trocken
1400
35° - 40°
Lehmerde
locker und trocken
1500
40°-45°
Kies
mittelgrob trocken
1800
30°-45°
Sand
fein und trocken
1600
30°-45°
Schotter
naß
22200
30°-40°
Ton
locker und trocken
1600
40°-50°
Schutt und Sand
trocken und locker
1400
~35°

Porta Westfalica, den 30.11.2008

CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica
Tel. 05706/955084, Fax 955085, Email: blumcad@t-online.de
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