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Umschuldung des Baukredites: Diese Möglichkeiten haben Sie

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Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt! Diesen Spruch hat bestimmt jeder schon einmal gehört. Und er passt perfekt zum Thema Baufinanzierung! Verschiedene Umstände können dafür sorgen, dass eine Baufinanzierung umgeschuldet werden muss. Der häufigste Grund dafür ist das Auslaufen der Zinsbindungsfrist, so dass ein neues Darlehen beantragt werden muss. Aber auch veränderte private und berufliche Umstände, oder etwa unerwartete Baukosten, können dafür sorgen, dass eine Umschuldung notwendig wird.

Umschuldung durch Prolongation oder Anschlussfinanzierung

Grundsätzlich dient eine Umschuldung dazu, die Restschuld (oder einen Teil davon) des bestehenden Baukredites zu begleichen. Dies geschieht in der Regel durch eine Prolongation oder Anschlussfinanzierung. Während bei der Prolongation die Finanzierung beim bestehenden Kreditinstitut verlängert wird, wechselt der Kunde bei der Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank. Welche Form des Finanzierungswechsels infrage kommt, hängt von der Zinsbindung der bisherigen Baufinanzierung ab.

Wann ist eine Umschuldung möglich?

Bei bestehenden Zinsbindungsfristen von mehr als fünf er ist die Umschuldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel dann, wenn der sogenannte Widerrufsjoker gezogen werden kann. Damit sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungsverträgen gemeint, durch die die Widerrufsmöglichkeit auch noch nach Jahren der laufenden Finanzierung besteht. Allerdings sind oft nervenaufreibende und langwierige Gerichtsverfahren notwendig, um dieses Recht letztendlich durchzusetzen.

Die Alternative Forward-Darlehen

Die zweite und bequemere Möglichkeit der Umschuldung stellt das sogenannte Forward-Darlehen dar. Dieses bietet sich immer dann an, wenn die Zinsbindung der laufenden Baufinanzierung in absehbarer Zeit ausläuft und somit eine Anschlussfinanzierung notwendig wird. Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um einen Kredit, dessen Vertrag schon dann abgeschlossen wird, wenn der Kreditnehmer das Geld eigentlich noch nicht benötigt. Der Sinn und Zweck des Ganzen liegt darin, die derzeit günstigen Zinssätze für den späteren Finanzierungsbeginn, beispielsweise der Bauplanung, zu sichern. Somit liegt beim Forward-Darlehen zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Inanspruchnahme des Kapitals immer ein gewisser Zeitraum, in der Regel zwischen wenigen Tagen und bis zu einem Jahr. Inzwischen gibt es jedoch auch Forward-Darlehen, die über mehrere Jahre im Voraus abgeschlossen werden können.

Fazit: Eine Umschuldung der Baufinanzierung muss nicht nur dann vorgenommen werden, wenn die aktuelle Finanzierung bzw. die entsprechende Zinsbindung ausläuft. Clever gemacht, lässt sich mit einer Umschuldung viel Geld sparen. Somit sei jedem Bauherrn und Immobilienfinanzierer geraten, die Konditionen für seine Finanzierung von Zeit zu Zeit zu überdenken und neue Angebote zu prüfen. Vergleiche mit Baukreditportalen helfen hier weiter.

 
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