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| Aufmaß und Abrechnung von Betonwerksteinarbeiten
nach VOB Teil C ATV DIN 18333, Stand Dezember 2000 (2006 unverändert) Ein illustrierter Ratgeber für Aufmaß und Abrechnung nach VOB Erfahren Sie mehr über......
Geltungsbereich Aufmaß und Abrechnung
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Wer kennt das nicht? Texte sind oft schwer verständlich, zehnmal gelesen und immer noch nicht verstanden. Wie wird jetzt aufgemessen, von wo bis wo wird gemessen? Vom Rohbaumaß, vom Fertigmaß oder vielleicht vom Mittelmaß? Welche Flächen sind anrechenbar, welche sind abzugsfähig oder wie werden sie berechnet. Das erfahren Sie hier mit einem Blick. Statt Text haben wir für jede Position eine erklärende Abbildung dargestellt. Die Abbildungen sind VOB mäßig nummeriert, so wissen Sie genau welche Textpassage gemeint ist. Das ist wichtig, da der Geltungsbereich dieser DIN sehr weit gefächert ist. Im Leistungsverzeichnis unseres Musterhauses sehen Sie nur im Ansatz die Vielfältigkeit der möglichen ausführenden Arbeiten.
Geltungsbereich: Die DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten gilt für das Einbauen, Verlegen und Versetzen von Betonwerkstein. Die DIN 18333 gilt nicht für:
Bauvorhaben: Musterhaus Leistungsverzeichnis Pauschal-Einheitsangebot nach Berechnungseinheiten Vorbemerkung: Aufmaß und Abrechnung nach VOB DIN 18333 Flächenmaß (m2), getrennt nach Bauart und Maßen, für 1 qm Bodenbeläge, 1 qm Wandbekleidungen, 1 qm Werkstücke 1 qm nachträgliche Oberflächenbehandlung. Raummaß (m3), getrennt nach Bauart und Maßen, für 1 cbm Werkstücke. Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für 1 m Gesimse, 1 m Profilbänder, 1 m Sockel, 1 m Kehlen, 1 m abgerundete Kanten, 1 m Treppenstufen und Treppenwangen, 1 m Fensterbänke, 1 m Mauerabdeckplatten, 1 m- Einfassungen, 1 m Werkstücke, 1 m Schließen von Fugen, 1 m Schrägschnitte, 1 m bearbeitete Köpfe und Verkröpfungen. Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maßen, für 1 St Werkstücke (z. B. Mülltonnenschränke), 1 St Fensterbänke (innen und außen), 1 St Treppenstufen und Treppenwangen, 1 St abgetreppte Sockel je Stufe, 1 St schräge Sockel (Bischofsmützen), 1 St bearbeitete Köpfe und Verkröpfungen, 1 St Fensterumrahmungen, 1 St Türumrahmungen, 1 St Säulen, 1 St Pfeiler und Pfeilervorlagen, 1 St Aussparungen für Rohrdurchführungen, 1 St Dübel, Geländerpfosten, Bodeneinläufe und dergleichen, 1 St Gehrungen. Anhand dieser Check-Liste lassen sich schnell die Positionen finden, die für das Bauvorhaben überhaupt in Frage kommen. Wird das Abrechnungsverfahren von beiden Vertragsparteien im Voraus anerkannt, gibt es hinterher auch keine Schwierigkeiten. Bei der Abrechnung der Bauleistungen ist auch darauf zu achten, dass beide Vertragspartner die gleiche Ausgabe der Allgemeinen Technischen Vorschriften, ATV der VOB verwenden. Porta Westfalica, den 01.01.2009 |
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CAD Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta Westfalica |
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