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Aufmaß und Abrechnung der Zimmer- und Holzbauarbeiten
ATV DIN 18299
5 Abrechnung
Hier finden Sie lediglich die Formulierung, das die Leistung aus Zeichnungen zu ermitteln ist, sofern die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht, andernfalls sind die Leistungen aufzumessen.
Die Ergänzungen zur ATV DIN 18299 finden Sie in der zugehörigen ATV DIN 18334 Zimmerarbeiten und Holzbau
Die Texte sind oft schwer verständlich und wer kennt das nicht? Zehnmal gelesen und immer noch nicht verstanden. Wie wird jetzt aufgemessen, von wo bis wo wird gemessen? Vom Rohbaumaß, vom Fertigmaß oder vielleicht vom Mittelmaß? Welche Flächen sind anrechenbar, welche Öffnungen oder Aussparungen sind abzugsfähig oder wie werden sie berechnet.
Das erfahren Sie hier mit einem Blick. Statt Text haben wir für jede Position eine erklärende Abbildung dargestellt. Die Abbildungen sind VOB mäßig nummeriert, so wissen Sie genau welche Textpassage gemeint ist.
Geeignet für Auftrageber und Auftragnehmer. Auch wenn beide Vertragsparteien einen Werkvertrag nach BGB abgeschlossen haben. Der Auftragnehmer hat nach VOB abzurechnen wenn vereinbart worden ist,
dass er prüfbar abzurechnen hat (OLG Frankfurt).
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Zimmer- und Holzbauarbeiten nach ATV DIN 18334
Ein illustrierter Ratgeber für Aufmaß und Abrechnung nach VOB sowie Kontrolle und Rechnungsprüfung von Bauleistungen.
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PDF / 14 Seiten 
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Rechnung und Unterlagen erhalten Sie bis spätestens zum nächsten Werktag zugesandt. 
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Geltungsbereich:
Die DIN 18334, Zimmer- und Holzbauarbeiten gilt für Konstruktionen des Holzbaues,
des Ingenieurholzbaues und der trockenen Bauweisen. Was da alles dazugehört, dass erfahren Sie hier >>
Sie gilt nicht für:
Schalungsarbeiten bei Beton- und Stahlbetonarbeiten, siehe DIN 18331, Beton- und Stahlbetonarbeiten,
Verbau bei Baugrubenarbeiten, siehe DIN 18303, Verbauarbeiten,
Parkettarbeiten, siehe DIN 18356, Parkettarbeiten
Türen und Tore, siehe DIN 18355, Tischlerarbeiten.
Zimmer- und Holzbauarbeiten von A-Z
Abschottungen,
An- und Abschlüsse aus Profilhölzern oder Profilen anderer Werkstoffe,
An- und Abschlüsse sowie Eckausbildungen bei Holzschindelbekleidungen,
Anbinden, Aufstellen oder Verlegen der Hölzer,
Aufschieblinge, Keilhölzer und Gefälleteile,
Bearbeiten von Sparren, Pfetten- und Balkenköpfen, z. B. Hobeln, Profilieren,- Auswechselungen, z. B. an Kaminen, Treppen, Dachflächenfenstern, Dachausstiegen,
Bekleidungen, Schalungen, Lattungen, Unterkonstruktionen,
Beläge und Schutzabdeckungen je Stufe, Dämmungen und Sperren an Balkenköpfen,
Dämmungen, Dampf- und Windsperren,
Einfriedungen,
Einsetzen von Einbauteilen, z. B. Dachflächenfenster, Dachausstiege, Einschubtreppen, Raumteiler, Lichtbänder, Fenster, Zargen, Installationseinrichtungen,
Erschwernis zum Abbinden und Aufstellen/Verlegen von Hölzern bei schwierigen Verzimmerungen, z. B. bei Türmen, Kuppeln, Dachgauben, geschweiften Dachflächen, Grat- und Kehlsparren,
Fasen und Profilieren von Holzkanten,
Flächenmaß (m2), getrennt nach Bauart und Maßen, für
Fugenausbildungen und Fugenabdichtungen,
Füllungen in Treppengeländern,
Fuß- und Scheuerleisten, Verleistungen- Längenbauteile, z. B. Schwellen, Schienen, Leibungen,
Herstellen und/oder Schließen von Öffnungen für Einbauteile, z. B. für Stützen, Türen, Fenster, Oberlichte, Leuchten, Gitter, Revisionsklappen, Installationseinrichtungen,
Holzschindeldeckungen,
Konstruktive Bauteile aus Stahl, z. B. Dübel, Bolzen, Verankerungen, Verbindungen, Abhänger, Abstandshalter, Konsolen,
Liefern von Hölzern und Brettschichtholz für Verzimmerungen, wie Kanthölzer, Balken, Bohlen, Baurundhölzer,
Liefern, Abbinden und Aufstellen oder Verlegen von zusammengesetzten, vorgefertigten, parallelgurtigen Holzbauteilen, z.B. Brettschichthölzer, hölzerne I-Träger,
Oberflächenbearbeitungen, z.B. Hobeln, Schleifen,
Schiftersparrenschnitte,
Sohlbänke, Umrahmungen, Überlagshölzer, Lagerhölzer,
Sperrschichten unter Hölzern, z.B. unter Schwellen, Balken,
Streifendeckungen aus Holzschindeln an Firsten, Traufen, Eingängen u. ä.,
Streifenschalungen und -bekleidungen an Firsten, Traufen, Kehlen, Ortgängen, Gesimsen, Attiken, Pfeilern, Stützen, Lisenen, Unterzügen, Rohrleitungen u. ä.,
Treppen und Treppenbauteile
Treppenbauteile, z.B. Wangen, Geländer, Handläufe,
Türen, Tore, Läden, Schwellen u. a.,
Verschalungen und Bekleidungen an Schornsteinköpfen u. ä.,
Verstärkungen an Bauteilen, z. B. im Bereich von Aussparungen, Ausklinkungen, angeschnittenen Kassetten,
vorgefertigte Flächenbauteile, Vorsatzschalen,
Vorgefertigte Holzkonstruktionen, z.B. genagelte, gedübelte, geleimte oder anders verbundene Binder, Rahmen, Stützen, Unterzüge, Träger,
Wände, Böden, Verschlage,
Windverbände,
Zuschnitte von Schalungen, Bekleidungen u. ä. an schrägen An- und Abschlüssen,
Porta Westfalica, den 01.10.2011
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