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Aufmaß und Abrechnung der Putz- und Stuckarbeiten illustriert dargestellt
Abrechnung nach Flächenmaß, Abrechnung nach Längenmaß oder Abrechnung nach Stück.
Hier tauchen viele Fragen auf wie: Von wo bis wo wird denn gemessen, vom Rohbaumaß, vom Fertigmaß oder vielleicht vom Mittelmaß? Welche Flächen sind anrechenbar, welche sind abzugsfähig und oder wie werden sie berechnet. Das erfahren Sie hier mit einem Blick. Zu jedem Text haben wir eine erklärende Abbildung dargestellt. Die Abbildungen sind VOB-mäßig nummerriert, so wissen Sie genau welche Textpassage dargestellt wird.
Geeignet für Auftrageber und Auftragnehmer. Auch wenn beide Vertragsparteien einen Werkvertrag nach BGB abgeschlossen haben. Der Auftragnehmer hat nach VOB abzurechnen wenn vereinbart worden ist,
dass er prüfbar abzurechnen hat (OLG Frankfurt).
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Putz- und Stuckarbeiten nach ATV DIN 18350
Ein illustrierter Ratgeber für Aufmaß und Abrechnung nach VOB sowie Kontrolle und Rechnungsprüfung von Bauleistungen.
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PDF / 18 Seiten
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44,50 Euro
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Geltungsbereich: Gilt für das Herstellen von Putz, Stuck und Wärmedämmputz sowie für nasse und trockene Bauweise. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299. Bei Wiedersprüchen gehen die Regeln der DIN 18350 vor.
Vielleicht interressiert es Sie auch welche Bauleistungen in der DIN 18330 abgerechnet werden?
Man findet eine Fülle von Bauleistungen in der DIN unter 0.5 Abrechnungseinheiten, die nach cbm, qm, lfdm, Stückzahl oder Masse(kg) abgerechnet werden. Auszug aus dem Bauleistungskatalog für Maurerarbeiten:
Abschottungen, Schürzen und Unterzüge in Deckenbekleidungen, Unterdecken und bei Wandbekleidungen
Anarbeiten an Installationen bei Trockenbauweise
Anschlüsse an andere Bauteile, Anschluss-, Bewegungs- und Gebäudetrennfugen, Fugenüberspannungen
Dämmungen und Dämmplatten an Decken und Wänden
Dämmungen, Auffüllungen und Schüttungen unter Böden
Decken Bekleidungen und Unterdecken
Dichtungsbänder, Dichtungsprofile, Ausspritzungen
Drahtputzwände und decken
Ecken und Verkröpfungen von Stuckprofilen, Gesimsen und Kehlen,
Einbau von Einzelleuchten, Lichtbändern, Lüftungsgittern, Luftauslässen, Gerüst Verankerungen u ä
flächige Bewehrungen und Putzträger
Folien, Pappen und Dampfsperren
Herstellen von Aussparungen und Hilfskonstruktionen für Einzelleuchten, Lichtbänder, Lichtkuppeln, Lüftungsgitter, Luftauslässe, Revisionsöffnungen, Stützen, Pfeilervorlagen, Schalter, Steckdosen, Rohrdurchführungen, Kabel, Installationsteile u ä
Herstellen von Öffnungen für Türen, Fenster u ä bei Trockenbauweise
Hilfskonstruktionen im Bereich von Decken und Wänden zur Aufnahme von Installationen, Beleuchtungen u andere
Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen
Nichttragende Trennwände
Putz- und Bekleidungsarbeiten an Pfeilern, Lisenen, Stützen und Unterzügen
Putz- und Bekleidungsarbeiten an Schornsteinköpfen, Konsolen usw,
Putzanschlüsse und Putzabschlüsse
Putze an Gesimsen und Kehlen sowie Ausrunden
Richtwinkel an Kanten, Kantenschutzprofile, Einputzschienen, Sockelschienen, Randwinkel, Lüftungsprofile, Anschnittstücke, Abschlussprofile und Vorhangschienen
Schließen von Öffnungen und Durchbrüchen
Sohlbänke, Fenster- und Türumrahmungen, Friese, Faschen, Putzbänder, Schattenfugen
Streifenbewehrungen und Streifenputzträger bis 1 m Breite
Stuckarbeiten (Rosetten o ä)
Stuckflächen, Stuckprofile
Unterböden, Unterkonstruktionen
Vorsatzschalen
Wand- und Deckenputz innen und außen
Wandbekleidungen
Zuschnitte von Bekleidungen an Schrägen, z B an Decken, Wänden und Böden
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Porta Westfalica, den 01.10.2011
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