210 Herrichten und Erschließen
Um ein Grundstück bebaubar zu machen ist auch die vorherige Nutzung und Beschaffenheit des Bodens zu berücksichtigen.
Hierzu gehören insbesondere dazu:
KG 211 beinhaltet die Maßnahmen zum Schutz von baulichen Anlagen und auch das Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten.
KG 212 beinhaltet die Abbruchmaßnahmen von Bauwerken und Bauwerksteilen wie Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrsanlagen zu erfassen. Hier finden Sie eine ausführliche Kostensammlung mit "Abbrucharbeiten", sowie die Abrechnungsregeln nach VOB DIN 18459.
KG 213 beinhaltet die Altlastenbeseitigung zum Beispiel durch Altablagerungen von umweltgefährdenden Stoffen, hier müssen Sie vor Ort die Sache mit der zuständigen Gemeinde klären.
KG 214 beinhalte das Herrichten der Geländeoberflächen, wie Hecken-, Wurzelroden, Bäume fällen Sicherung von Oberböden, Abtrennen von Versorgungsleitungen und dergleichen.
KG 219 Sonstige Herrichtungskosten.
Aktuelle Baukosten siehe Hochbaukosten nach DIN 276 Teil 2
220 Öffentliche Erschließung
Hierzu gehören die anteiligen Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Anliegerbeiträge)
Abwasserentsorgung, wie Regenwasser und Schmutzwasser (KG 221).
Wasserversorgung durch öffentlichen Träger (KG 222).
Gasversorgung durch öffentlichen Träger (KG 223).
Fernwärmeversorgung durch öffentlichen Träger (KG 224).
Stromversorgung durch öffentlichen Träger (KG 225)
Telekommunikation, wie Telefon und Internet (KG 226)
Herstellung oder Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstiger Freiflächen (KG 227)
Abfallentsorgung von Restmüll, Gelben Säcken und Papiertonne (KG 228)
Die Kosten der öffentlichen Erschließung (KG 229 sind von den Kosten der Außenanlagen zu unterscheiden, siehe KG 500