CAD Planungsbüro BLUM

DIN 276 KG - 300

370 Infrastrukturanlagen

Kostengruppe 370 wurde neu eingefügt. Hier werden die Kosten eigenständiger Bauwerke von Infrastrukturanlagen für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, den Wasserbau sowie die Ver- und Entsorgung zu erfasst.

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371 Anlagen für den Straßenverkehr

Die Anlagen für den Straßenverkehr gemäß DIN 276 umfasst die Kosten für die Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von baulichen Anlagen, die dem Straßenverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Parkhäuser und andere straßenverkehrsbezogene Infrastrukturanlagen. 

  • Straßen und Wege:

Bau und Instandhaltung von Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, Parkflächen und anderen Verkehrsflächen.

  • Brücken und Tunnel:

Bau und Instandhaltung von Ingenieurbauwerken, die den Straßenverkehr über oder unter Hindernissen hinwegführen.

  • Lärmschutzwände:

Bau und Instandhaltung von baulichen Anlagen, die der Reduzierung von Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr dienen.

  • Verkehrszeichenbrücken:

Bau und Instandhaltung von Konstruktionen, die Verkehrszeichen tragen und über Straßen oder Fahrbahnen ragen.

  • Parkhäuser:

Bau und Instandhaltung von Parkhäusern und anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Kosten von Hochbauten

372 Anlagen für den Schienenverkehr

Die Anlagen für den Schienenverkehr umfasst alle baulichen Anlagen, die für den Betrieb von Schienenverkehrsanlagen erforderlich sind. Dies beinhaltet beispielsweise Bahnsteige, Brücken, Tunnel, Unterführungen, Lärmschutzwände, Oberleitungsanlagen, Stellwerke und andere technische Anlagen, die fest mit dem Schienennetz verbunden sind. 

  • Bahnsteige: Überdachte oder offene Bahnsteige, inklusive Treppen, Rampen, Aufzüge und Wartebereiche.
  • Brücken und Tunnel: Bauwerke zur Über- oder Unterquerung von Hindernissen.
  • Unterführungen: Bauwerke zur Führung von Straßen oder Wegen unterhalb der Bahntrasse.
  • Lärmschutzwände: Bauwerke zur Reduzierung von Lärmbelästigung durch den Schienenverkehr.
  • Oberleitungsanlagen: Masten, Ausleger, Fahrdrähte und andere Elemente der Stromversorgung.
  • Stellwerke: Gebäude und technische Anlagen zur Steuerung des Zugverkehrs.
  • Bahnhöfe und Empfangsgebäude: Teilweise können auch diese unter 372 fallen, wenn sie fest mit dem Schienennetz verbunden sind.
Aktueller Wohntrend

373 Anlagen für den Flugverkehr

Die Kostengruppe 373 umfasst alle eigenständigen Bauwerke und baulichen Anlagen, die speziell dem Flugverkehr dienen. Hier ist eine beispielhafte Aufstellung typischer Bestandteile dieser Kostengruppe:

Start- und Landebahnen
Bau und Ausbau von Runways, inklusive Belag, Markierung und Entwässerung       

Rollbahnen (Taxiways)
Verbindung zwischen Start-/Landebahnen und Abstellflächen                       

Vorfelder (Aprons)
Flächen für das Abstellen, Be- und Entladen sowie Betanken von Flugzeugen      

Befeuerungssysteme
Anflugbefeuerung, Rollbahnbeleuchtung, Hindernisbefeuerung                     

Navigationshilfen
ILS (Instrument Landing System), VOR, Radarstationen                            

Sicherheitszäune & Kontrollstellen
Zugangskontrollen, Perimeterzäune, Sicherheitsbarrieren                    

Enteisungsflächen        
Spezielle Flächen mit Entwässerung und Rückhaltesystemen                        

Flugzeugabstellflächen
Parkpositionen mit Bodenmarkierungen und Versorgungseinrichtungen               

Sonstige flugbetriebliche Anlagen
z. B. Notfallflächen, Löschwasserentnahmestellen, Windsäcke etc.        

374 Anlagen des Wasserbaus        

Die Anlagen des Wasserbaus bezieht sich auf die Kosten für die Herstellung oder Änderung von Anlagen, die im Rahmen des Wasserbaus erforderlich sind. Dazu gehören z.B. Wehre, Dämme, Uferbefestigungen oder Entwässerungssysteme. Diese Anlagen dienen dem Schutz vor Hochwasser, der Wasserregulierung oder der Schaffung von Lebensräumen für Wasserorganismen. 

  • Uferbefestigungen: Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Ufererosion durch Wasserbewegung.
  • Deiche und Dämme: Bauwerke zur Abwehr von Hochwasser.
  • Wehre und Schützanlagen: Einrichtungen zur Regulierung des Wasserstands oder des Wasserflusses.
  • Kanal- und Grabenbau: Herstellung oder Änderung von Entwässerungssystemen.
  • Flussregulierungsbauwerke: Maßnahmen zur Gestaltung und Stabilisierung von Flussläufen.
  • Tiefgründungen und Spezialtiefbau: Fundamente und spezielle Bauweisen für Anlagen im Wasserbereich. 
Grundflächen und Rauminhalte in Wort und Bild nach DIN 277

375 Anlagen der Abwasserentsorgung

Die Anlagen der Abwasserentsorgung umfasst die Kosten für die Errichtung, Umgestaltung oder Instandsetzung von Anlagen, die der Sammlung, Behandlung und Ableitung von Abwasser dienen. Dies beinhaltet sowohl unterirdische als auch oberirdische Bauwerke wie Kanäle, Pumpwerke, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken. 

  • Anlagen der Abwasserentsorgung:

Dies umfasst eine Vielzahl von Bauwerken, die für die Sammlung, Reinigung und Ableitung von Abwasser relevant sind. Dazu gehören:

      • Kanalisation: Unterirdische Leitungen, die das Abwasser zu den Kläranlagen transportieren.
      • Pumpwerke: Anlagen, die das Abwasser über größere Distanzen oder Höhenunterschiede fördern.
      • Kläranlagen: Anlagen zur Reinigung des Abwassers vor der Einleitung in Gewässer.
      • Regenrückhaltebecken: Bauwerke zur Zwischenspeicherung von Regenwasser, um Überflutungen zu vermeiden.

376 Anlagen der Wasserversorgung

Die Anlagen der Wasserversorgung bezieht sich auf die Kosten für die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die der Wasserversorgung dienen. Dies umfasst sowohl die baulichen als auch die technischen Anlagen, die für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser erforderlich sind. 

  • Bauliche Anlagen: Brunnen, Wasserwerke, Wasserbehälter, Pumpstationen, Druckleitungen, etc.
  • Technische Anlagen: Pumpen, Filter, Armaturen, Rohrleitungen, Mess- und Regeltechnik, etc.
  • Infrastruktur: Leitungen, die zur Versorgung mit Wasser dienen
VOB/C

377 Anlagen der Energieversorgung

Die Anlagen der Energieversorgung bezieht sich auf die Kosten, die für die Errichtung von baulichen Anlagen entstehen, die der Energieversorgung dienen. Dies umfasst zum Beispiel Gebäude für Kraftwerke, Umspannwerke oder andere Einrichtungen, die zur Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von Energie benötigt werden
Beispiele für Anlagen der Energieversorgung (KG 377):

  • Gebäude für Kraftwerke (z.B. Kohlekraftwerke, Windkraftanlagen, Solaranlagen)
  • Umspannwerke
  • Transformatorstationen
  • Pumpstationen für Fernwärme
  • Schaltanlagen
  • Leitungsführungssysteme für Strom und Gas 

378 Anlagen der Abfallentsorgung

Die Kostengruppe 378 bezieht sich auf Anlagen der Abfallentsorgung. Dies umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen, die für die Errichtung von Anlagen zur Sammlung, Behandlung, Lagerung und Beseitigung von Abfällen notwendig sind. Die genaue Zuordnung von Leistungen zu dieser Kostengruppe hängt von der Art der Anlage und den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projekts ab. 
Zu dieser Gruppe gehören alle Bauwerke und technischen Anlagen, die für die Entsorgung von Abfällen benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise:

    • Müllverbrennungsanlagen
    • Deponien
    • Recyclinghöfe
    • Kompostieranlagen
    • Umschlaganlagen für Abfälle
    • Anlagen zur Behandlung von Sondermüll

379 Sonstiges zu KG 370

DIN 276 Kostengruppe 370

Hier können Sie die Beträge je nach Bedarf eintragen, die Summen werden automatisch addiert, und auf der 1. Seite aufgelistet, so einfach geht Kostenplanung.

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