DIN 276 - KG 400
KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Technische Anlagen und übergreifende Maßnahmen im Zusammenhang mit technischen Anlagen, die nicht einzelnen Kostengruppen der technischen Anlagen zugeordnet werden können.
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Aktuelle Baukosten - Wohnen - Büro- Gewerbe  |
491 Baustelleneinrichtungen
- Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen für technische Anlagen
- Material- und Geräteschuppen
- Lager-, Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume
- Bauwagen
- Misch- und Transportanlagen
- Energie- und Bauwasseranschlüsse
- Baustraßen
- Lager- und Arbeitsplätze
- Verkehrssicherungen
- Abdeckungen
- Bauschilder
- Bau- und Schutzzäune
- Baubeleuchtung
- Schuttbeseitigung
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492 Gerüste
Zusammenfassung
Gerüstart |
Einsatzbereich |
Besonderheit |
Auflagergerüst |
Lastabtragung |
Temporäre Unterkonstruktion |
Arbeitsgerüst |
Allgemeine Bauarbeiten |
Standardgerüst für Baustellen |
Fassadengerüst |
Außenfassaden |
Modulbauweise, dauerhaft verankert |
Hängebühne |
Hochhäuser, Glasfassaden |
Hängend, elektrisch oder manuell höhenverstellbar |
Gerüstverbreiterung |
Erker, Vorsprünge |
Erweiterung des Arbeitsbereichs |
Kletterbühne |
Hochbau, Turmbauten |
Selbstkletternd, mit Schalung kombinierbar |
Rollgerüst |
Innenausbau, Wartung |
Fahrbar, leicht, schnell aufbaubar |
Schutzgerüst |
Öffentlicher Raum, Abriss |
Mit Fangnetzen, Schutzdächern |
Standgerüst |
Langfristige Baustellen |
Stabil, bodengestützt, verankerbar |
Traggerüst |
Brücken, Betondecken |
Hoch belastbar, statisch relevant |
Wetterschutzgerüst |
Schlechtwetterperioden, empfindliche Arbeiten |
Mit Überdachung, Schutz vor Witterung |
>> Gerüstarten im Bauwesen: – Übersicht und Beschreibung
Abrechnung von Gerüstarbeiten
Bei der Abrechnung von Gerüstarbeiten entstehen häufig Unklarheiten. Auf blumcad.de wird anschaulich und praxisnah in Wort und Bild dargestellt, wie Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 18451 korrekt abgerechnet werden.
>> VOB/C DIN 18451 - Abrechnung Gerüstarbeiten
in Wort und Bild
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493 Sicherungsmaßnahmen
In der Bauwesen-Kostengruppe (KG) 493, die unter "Sonstige Maßnahmen" fällt, werden Sicherungsmaßnahmen zusammengefasst. Diese umfassen alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit auf einer Baustelle ergriffen werden, sowohl für Personen als auch für das Bauwerk selbst.
Beispiele für Sicherungsmaßnahmen in KG 493:
- Schutzmaßnahmen für Personen: Absperrungen, Geländer, Warnschilder, Beleuchtung, Schutznetze, etc.
- Schutzmaßnahmen für das Bauwerk: Stützungen, Unterfangungen, Sicherung gegen Absturz von Bauteilen, Sicherung gegen Witterungseinflüsse (z.B. bei Abbruch)
- Maßnahmen zur Sicherung der Baustelleneinrichtung: Sicherung von Geräten und Materialien gegen Diebstahl oder Beschädigung
- Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrswege: Sicherung von Zu- und Abfahrten, Umleitungen, etc.
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>> Mit Hilfe des Baukosten-Katalogs lässt sich eine recht verlässliche Kostenschätzung erstellen. Dafür genügt schon eine grobe Erfassung der Massen und Mengen, um Baustandard sowie geplante Baumaßnahmen festzulegen.
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494 Abbruchmaßnahmen
In der Bauwesen-Kostengruppe (KG) 494, nach DIN 276, werden Abbruchmaßnahmen zusammengefasst, die nicht direkt einer anderen Kostengruppe zugeordnet werden können und sich auf technische Anlagen beziehen. Hierzu gehören Abbrucharbeiten an gebäudetechnischen Anlagen wie Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen, die nicht bereits unter den spezifischen Kostengruppen für diese Anlagen fallen.
Darunter fallen alle Arbeiten, die mit dem Rückbau von Bauteilen oder Anlagen zusammenhängen, in diesem Fall also von technischen Anlagen.
KG 494 ist für Abbrucharbeiten an technischen Anlagen gedacht, die nicht eindeutig einer anderen Kostengruppe zugeordnet werden können, wie z.B. spezielle Komponenten oder übergreifende Maßnahmen.
Abbruch von alten Heizkörpern, die nicht direkt der Heizungsanlage zugeordnet werden können, oder der Rückbau von nicht mehr benötigten Kabeltrassen.
>> Aktuelle Baukosten: Abbrucharbeiten,
>>VOB/C DIN 18459: „Abbruch und Rückbauarbeiten" gilt für den teilweisen oder vollständigen Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen. Punkt. Sie gilt auch für das Fördern. Lagern und Laden der abgebrochenen oder Rück gebauten Anlagen sowie der gewonnenen Stoffe und Bauteile.
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495 Instandsetzungen
In der Bauwesen-Kostengruppe 495, die Teil der DIN 276 ist, werden Instandsetzungen von technischen Anlagen erfasst. Diese umfassen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Soll-Zustand (bestimmungsgemäßer Gebrauch) von technischen Anlagen wiederherzustellen, ohne dass es sich um einen Wiederaufbau handelt.
Bezieht sich auf die technischen Anlagen eines Bauwerks, also beispielsweise Heizungs-, Sanitär-, Elektroanlagen usw.
Ist eine Untergruppe innerhalb von KG 400 und speziell für Instandsetzungen dieser technischen Anlagen zuständig.
Bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand einer Anlage wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise die Reparatur von defekten Teilen, der Austausch von Verschleißmaterialien oder die Behebung von Schäden umfassen.
Beispiele für Instandsetzungen in KG 495:
- Reparatur einer Heizungsanlage nach einem Defekt.
- Austausch eines defekten Wasserhahns in der Sanitäranlage.
- Behebung von Schäden an der Elektrik nach einem Kurzschluss.
Im Gegensatz zu Instandhaltungen (Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes) umfassen Instandsetzungen also immer eine Wiederherstellung eines bereits vorhandenen Mangels oder Schadens.
>> Es gibt weitreichende Änderungen in der
VOB/C - September 2023
>> VOB/C DIN 18332: - "Abrechnung Naturwerksteinarbeiten" gilt für das Bearbeiten von Naturstein sowie das Verlegen und Versetzen von Fliesen Platten und Werkstücken aus Naturstein. Sie gilt auch für Verblend-, Vorsatz- und Quadermauerwerk aus Naturstein.
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>> Die Excel-Datei DIN 276 ist bereits vorprogrammiert und berechnet jede Eingabe automatisch. Sie können die Datei außerdem flexibel anpassen, indem Sie Spalten und Zeilen nach Wunsch hinzufügen oder löschen oder eigene Rechenfunktionen einfügen.
496 Materialentsorgung
Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei der Demontage und bei dem Ausbau von Anlagenteilen oder bei der Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des Recyclings oder der Deponierung.
497 Zusätzliche Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Technischen Anlagen z. B. Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetriebnahme; Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-, Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit; Schlechtwetter und Winterbauschutz, Erwärmung der technischen Anlagen, Schneeräumung.
498 Provisorische technische Anlagen
Kosten für die Erstellung, Beseitigung provisorischer technischer Anlagen, Anpassung der technischen Anlagen bis zur Inbetriebnahme der endgültigen technischen Anlagen.
499 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen, sonstiges
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