CAD Planungsbüro BLUM

DIN 276 KG - 500

Kostengruppe 520 Gründung-Unterbau

Diese Kostengruppe umfasst Bauleistungen für die Gründung und den Unterbau von Außen-, Frei- und Verkehrsanlagen sowie zugehörige bauliche und technische Anlagen. Erdarbeiten und Sauberkeitsschichten sind ebenfalls enthalten, sofern sie nicht bereits in KG 510 erfasst wurden.

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521 Baugrundverbesserung

Die Kostengruppe 521 im Bauwesen, die unter den Außenanlagen und Freiflächen (KG 500) fällt, bezieht sich auf die Baugrundverbesserung. Dies umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Tragfähigkeit des Bodens zu erhöhen oder andere bodenmechanische Eigenschaften zu verbessern, bevor mit der Bebauung begonnen wird. 
Konkret beinhaltet die KG 521: 

  • Bodenverbesserung:

Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens, wie z.B. Bodenverdichtung, Bodenaustausch oder Injektionen.

  • Bodenstabilisierung:

Maßnahmen zur Verbesserung der bodenmechanischen Eigenschaften, um Setzungen, Rutschungen oder andere Probleme zu vermeiden.

  • Entwässerung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverhältnisse im Boden, wie z.B. Drainagen.

  • Geländeanpassung:

Maßnahmen zur Anpassung der Geländehöhe und -neigung an die Anforderungen des Bauprojekts.

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522 Flachgründungen und Bodenplatten

In der DIN 276, der Norm für die Kostenplanung im Bauwesen, bezieht sich die Kostengruppe 522 (KG 522) auf Flachgründungen und Bodenplatten. Diese Gruppe umfasst alle Kosten für die Erstellung der Fundamente, die das Gebäude tragen, sowie für die Bodenplatte, die als tragende oder nichttragende Platte den Untergrund für den Fußboden bildet. 
Konkret beinhaltet KG 522: 

  • Flachgründungen: Fundamente, die oberflächennah sind und das Gebäude direkt auf dem Erdreich tragen, wie Streifenfundamente, Fundamentplatten oder Einzelfundamente.
  • Bodenplatten: Tragende oder nichttragende Platten, die als unterste Schicht des Gebäudes auf dem Erdreich liegen und die Lasten des Gebäudes aufnehmen oder als Fußboden dienen.
  • Abdichtungen: Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit, die unter den Fundamenten und Bodenplatten sowie an deren seitlichen Begrenzungen angebracht werden.
  • Dämmungen: Wärmedämmung unter den Bodenplatten und ggf. den Fundamenten.
  • Schutzschichten: Schutz vor mechanischen Beschädigungen oder anderen Einflüssen.
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523 Tiefgründung

In der Bauwesen-Kostengruppe (KG) 523, die im Kontext der DIN 276 zur Kostenermittlung im Bauwesen steht, werden Tiefgründungen behandelt. Tiefgründungen sind Gründungen, die die Lasten eines Bauwerks in tiefere Bodenschichten ableiten, wenn der oberflächennahe Boden nicht ausreichend tragfähig ist. 

  • Kostengruppe 523: Innerhalb der Geländemodellierung und des Erdbau, ist die Tiefgründung ein spezifischer Kostenpunkt. 
  • Tiefgründung: Im Gegensatz zur Flachgründung, die die Lasten auf eine breite Fläche des Bodens verteilt, werden bei der Tiefgründung Pfähle, Roste oder andere Konstruktionen verwendet, die die Lasten in tiefere, tragfähigere Bodenschichten abtragen. 
  • Beispiele: Pfahlgründungen, Schlitzwände oder andere tiefergehende Gründungsverfahren. 
Grundflächen und Rauminhalte in Wort und Bild nach DIN 277
524 Beläge

In der Bauwesen-Kostengruppe 524, gemäß DIN 276, werden Beläge im Außenbereich definiert, die nicht zu den Baukonstruktionen (KG 300) oder technischen Anlagen (KG 400) gehören, aber dennoch Bestandteil der Außenanlagen (KG 500) sind. 

  • Diese spezifische Kostengruppe umfasst Beläge wie Pflasterungen, Plattenbeläge, Asphaltierungen, Rasengittersteine, etc., die im Außenbereich verlegt werden, um begehbare oder befahrbare Flächen zu schaffen. 
    Beispiele für KG 524 Beläge:
    Pflastersteine für Terrassen oder Gehwege, Plattenbeläge für Terrassen oder Balkone, Asphaltbeläge für Parkplätze oder Zufahrten, Rasen- oder Schotterrasengittersteine für Stellplätze oder Grünflächen.
VOB/C

>> Aufmaß und Abrechnung nach VOB/C: Die Bauleistungen sind eindeutig festgelegt. Jedoch In der Praxis werden diese Regeln bei der Berechnung von Aussparungen und dergleichen jedoch häufig unterschiedlich interpretiert die zu hohen Preisdifferenzen führen. Auf blumcad.de wird in Wort und Bild erläutert wie nach VOB/C abgerechnet wird. Für die Besonderen Leistungen ist eine Checkliste vorhanden.

525 Abdichtungen und Bekleidungen

Die Kostengruppe 525 ist Teil der DIN 276, die eine Systematik zur Kostenermittlung im Bauwesen darstellt. Die KG 525, als Untergruppe der KG 500, fokussiert sich dabei speziell auf: 

  • Abdichtungen:

Hierunter fallen alle Maßnahmen, um Bauwerke, Keller, Terrassen, Balkone, Flachdächer und andere Außenflächen vor Feuchtigkeit zu schützen. Dies kann z.B. durch bituminöse Abdichtungen, Folienabdichtungen, oder mineralische Dichtungsschlämmen erfolgen.

  • Bekleidungen:

Diese umfassen alle Beläge und Verkleidungen, die auf Abdichtungen oder anderen Oberflächen im Außenbereich angebracht werden. Dazu gehören z.B. Terrassenbeläge (Holz, WPC, Stein), Fassadenverkleidungen (Holz, Metall, Putz), Sockelverkleidungen, oder Wandverkleidungen in Außenbereichen.

DIN 276 KG 520 Gründung-Unterbau

>> Die Excel-Datei DIN 276 ist bereits vorprogrammiert und berechnet jede Eingabe automatisch. Sie können die Datei außerdem flexibel anpassen, indem Sie Spalten und Zeilen nach Wunsch hinzufügen oder löschen oder eigene Rechenfunktionen einfügen.

526 Dränagen

In der Bauwesen-Norm DIN 276, bezieht sich die Kostengruppe 526 auf Dränagen. Diese Gruppe umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwässerung eines Bauwerks oder Geländes anfallen. Dazu gehören sowohl die Entwässerung des Bauwerks selbst als auch die Ableitung von Oberflächenwasser auf dem Grundstück.
Konkret fallen unter KG 526: 

  • Dränleitungen: Verlegung und Materialkosten für Rohre, die Wasser vom Gebäude oder Grundstück wegleiten.
  • Sickerschächte und -gruben: Kosten für deren Bau und Installation.
  • Oberflächenentwässerung: Maßnahmen zur Ableitung von Regenwasser von Wegen, Plätzen und anderen Oberflächen.
  • Anschluss an die Kanalisation: Kosten für die Verbindung der Dränage mit dem öffentlichen Entwässerungssystem.
  • Abdichtungsarbeiten: Maßnahmen, um zu verhindern, dass Wasser in das Gebäude eindringt.
  • Oberbodenarbeiten: Herstellung von Gefällen und anderen Maßnahmen zur Entwässerung des Geländes.
  • Materialien und Arbeitsleistungen: Alle Kosten, die für die Ausführung der Dränagearbeiten anfallen.

529 Sonstiges zu KG 520

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