Kostengruppe 540 Baukonstruktion-Außenanlagen
In dieser Kostengruppe werden alle Baukonstruktionen in Außenanlagen, Freianlagen und Verkehrsanlagen (z. B. Stützmauern, Palisaden, Spundwände, sonstige Einfassungselemente, Stützwände, Tragkonstruktionen und Stützen) erfasst.
Die Gründung von Baukonstruktionen gehört zur KG 540. Baukonstruktionen, die eigenständige Ingenieurbauwerke darstellen, werden in KG 300 erfasst.
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Aktuelle Baukosten - Wohnen - Büro- Gewerbe
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KG 541 Einfassungen
Hierzu gehören Einfassungen, Stütz- und Schwergewichtsmauern, Lärmschutzwände, Sichtschutzwände, elementierte Konstruktionen einschließlich Bekleidung, füllender Teile und Abdichtungen, wie zum Beispiel auch dichte Hecken.
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KG 542 Stützen
Hierzu gehören Stützen, Säulen, Pylone und Pfeiler mit einem Querschnittsverhältnis ~ 1 : 4 einschließlich ihrer Bekleidung, selbst in der Antike konnte man schon bauen.
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KG 543 Einfriedungen
Hierzu gehören Zäune, Mauern, Türen, Tore, Schutzgitter, Schrankenanlagen und ebenso dichte Hecken.
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KG 544 Schutzkonstruktionen
Hierzu gehören Konstruktionen für Licht- und Schallschutz, Blend- und Staubschutz einschließlich Antrieben und Berührungsschutz (Hochspannung).
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KG 545 Treppen
Hierzu gehören Treppen und Rampen einschließlich Geländern, Handläufen und Absturzsicherungen.
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KG 546 Überdachungen
Hierzu gehören Überdachungen und Tribünen einschließlich Unterständen, Wetterschutzkonstruktionen, Pergolen und dergleichen, gerade Fussballfans sind davon begeistert.
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KG 547 Brücken
Hierzu gehören Brücken und Stege einschließlich Rampen, Stufen, Treppen, Geländern, Handläufen, Absturzsicherungen und Wetterschutz.
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KG 548 Wasserbauanlagen
Hierzu gehören Wasserbecken, Schwimmbecken, Schwimmteiche und dergleichen.
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KG 549 Sonstiges zu KG 540
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