CAD Planungsbüro BLUM

DIN 276 KG - 500

Kostengruppe 540 Baukonstruktion-Außenanlagen

In dieser Kostengruppe werden alle Baukonstruktionen in Außenanlagen, Freianlagen und Verkehrsanlagen (z. B. Stützmauern, Palisaden, Spundwände, sonstige Einfassungselemente, Stützwände, Tragkonstruktionen und Stützen) erfasst.

Die Gründung von Baukonstruktionen gehört zur KG 540. Baukonstruktionen, die eigenständige Ingenieurbauwerke darstellen, werden in KG 300 erfasst.

Nähere Preisinformationen, siehe DIN 276 - Titel 2

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KG 541 Einfriedungen

In der Bauwesen Kostengruppe 541, die unter den Außenanlagen und Freiflächen (Kostengruppe 500) nach DIN 276 fällt, sind Einfriedungen enthalten. Einfriedungen sind bauliche Anlagen, die zur Abgrenzung und Sicherung von Grundstücken oder Bereichen dienen. Dazu gehören: 

  • Zäune: Verschiedene Arten von Zäunen, wie Maschendrahtzäune, Holzzäune, Metallzäune usw.
  • Mauern: Sichtschutzwände, Gartenmauern, Stützmauern usw.
  • Hecken: Pflanzliche Einfriedungen, die als Sichtschutz oder zur Abgrenzung dienen
  • Tore und Pforten: Elemente, die den Zugang zu einem eingefriedeten Bereich ermöglichen oder kontrollieren
  • Fundamente und Sockel: Die baulichen Grundlagen für Einfriedungen

Die Kostengruppe 541 umfasst also alle Kosten, die mit der Errichtung, Instandhaltung oder dem Austausch von Einfriedungen verbunden sind, einschließlich Material, Arbeitsleistungen, Transport und ggf. Entsorgung. 

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KG 542 Schutzkonstruktionen

Hierunter fallen alle baulichen Elemente, die dazu dienen, Personen oder Gegenstände vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dies kann beispielsweise Lärm, Wind, Sonne, Einblicke oder auch mechanische Einwirkungen sein. 
Beispiele für Schutzkonstruktionen:

  • Lärmschutzwände an Straßen oder Bahnanlagen.
  • Sichtschutzwände zur Abgrenzung von Grundstücken oder zur Unterteilung von Freiflächen.
  • Überdachungen von Terrassen oder Stellplätzen.
  • Schutzdächer über Eingängen oder Laderampen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die KG 542 in der DIN 276 alle baulichen Maßnahmen umfasst, die dem Schutz von Personen oder Sachen in Außenanlagen und Freiflächen dienen. 

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KG 543 Wandkonstruktionen

Diese spezielle Kostengruppe innerhalb der Baukonstruktionen von Außenanlagen umfasst die Kosten für die Errichtung von Wänden, die nicht zu den tragenden Bauteilen des Hauptgebäudes gehören. 
Beispiele für KG 543:

  • Stützwände zur Geländemodellierung oder zur Hangbefestigung.
  • Sichtschutzwände zur Abgrenzung von Bereichen oder zur Unterdrückung von Einblicken.
  • Gabionenwände, die sowohl als gestalterisches Element als auch als Stütze dienen können.
  • Lärmschutzwände, die zur Reduzierung von Lärmbelästigung beitragen.
  • Mauern aus verschiedenen Materialien (Beton, Mauerwerk, Holz, etc.). 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die KG 543 alle Kosten für Wandkonstruktionen erfasst, die im Zusammenhang mit den Außenanlagen eines Bauprojekts stehen und nicht als tragende Teile des Hauptgebäudes betrachtet werden. Aufmaß und Abrechnung von Mauerarbeiten VOB/C DIN 18330 und Betonarbeiten VOB/C DIN 18331 sind eindeutig festgelegt. Jedoch In der Praxis werden diese Regeln bei der Berechnung von Aussparungen und dergleichen jedoch häufig unterschiedlich interpretiert die zu hohen Preisdifferenzen führen. Auf blumcad.de wird in Wort und Bild erläutert wie nach VOB/C abgerechnet wird. Für die Besonderen Leistungen ist eine Checkliste vorhanden.

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KG 544 Rampen, Treppen, Tribünen

Diese Kategorie beinhaltet sowohl konstruktive Elemente, die der Erschließung dienen, als auch gestalterische Elemente im Außenbereich. 

  • Rampen:

Alle geneigten Flächen, die als barrierefreie Erschließung dienen, wie z.B. Rollstuhlrampen oder PKW-Rampen, fallen unter diese Kategorie. 

  • Treppen:

Sowohl Außentreppen, die zur Gebäudeerschließung oder zur Gestaltung von Außenanlagen dienen, als auch Treppenanlagen innerhalb von Freiflächen werden hier erfasst. 

  • Tribünen:

Überdachte oder freistehende Sitzgelegenheiten, die meist im Außenbereich platziert werden, wie z.B. für Veranstaltungen oder Sportanlagen, sind ebenfalls Teil dieser Kostengruppe. 
Diese Elemente sind Teil der Gesamtplanung und -kostenermittlung für Außenanlagen und Freiflächen gemäß DIN 276 und werden unter der Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) geführt. 

Wasserbecken, Pools und dergleichen.

KG 545 Überdachungen

In der Bauwesen-Kostengliederung nach DIN 276, umfasst die Kostengruppe 545 Überdachungen. Diese Kategorie beinhaltet die Kosten für die Errichtung von Überdachungen jeglicher Art im Außenbereich, also beispielsweise Terrassendächer, Carports oder Vordächer
Detaillierter betrachtet, beinhaltet die KG 545 alle Kosten für die Konstruktion und Errichtung von Überdachungen, einschließlich der verwendeten Materialien und der Montage. 
Konkret gehören dazu: 

  • Tragwerk:

Sämtliche tragenden Elemente der Überdachung, wie Pfosten, Stützen, Balken und Dachträger.

  • Dachdeckung:

Alle Materialien, die zur Überdachung selbst verwendet werden, wie Dachplatten, Schindeln, Folien oder Glas.

  • Abdichtung:

Materialien und Arbeiten zur Abdichtung der Überdachung gegen Feuchtigkeit.

  • Entwässerung:

Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Entwässerungssysteme der Überdachung.

  • Befestigung:

Alle Materialien und Arbeiten zur Befestigung der Überdachung am Gebäude oder auf anderen Untergründen. 

>> Abrechnung der Überdachungen siehe VOB/C DIN 18338 Dachdeckerarbeiten

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Treppen ohne Geländer, geht überhaupt nicht.

KG 546 Starkstromanlagen im Außenbereich

Die Kostengruppe 546, die zur DIN 276 gehört, umfasst die Kosten für Starkstromanlagen in Außenanlagen. Dazu gehören Stromversorgungsnetze, Freilufttrafostationen, Eigenstromerzeugungsanlagen sowie Außenbeleuchtungs- und Flutlichtanlagen inklusive Masten und Befestigungen. 

  • Beispiele:

Zu den Kosten, die unter KG 546 fallen, gehören beispielsweise die Errichtung von Stromleitungen im Außenbereich, Trafostationen, Notstromaggregate für den Außenbereich, Beleuchtungsanlagen für den Garten oder Sportplatzbeleuchtung. 
Zusammenfassend: KG 546 ist ein Teil der DIN 276 und beinhaltet alle Kosten für die Errichtung und Installation von Starkstromanlagen, die Teil der Außenanlagen eines Bauprojekts sind. 

VOB/C

>> Aufmaß und Abrechnung nach VOB/C: Die Bauleistungen sind eindeutig festgelegt. Jedoch In der Praxis werden diese Regeln bei der Berechnung von Aussparungen und dergleichen jedoch häufig unterschiedlich interpretiert die zu hohen Preisdifferenzen führen. Auf blumcad.de wird in Wort und Bild erläutert wie nach VOB/C abgerechnet wird. Für die Besonderen Leistungen ist eine Checkliste vorhanden.

KG 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen

Die KG 547 im Bauwesen, laut DIN 276, bezieht sich auf Kanal- und Schachtkonstruktionen innerhalb der Außenanlagen. Genauer gesagt, umfasst sie die Kosten für die Herstellung von unterirdischen Leitungen zur Entwässerung (Abwasser, Regenwasser) sowie zugehörigen Schächten, Kontrollschächten und anderen unterirdischen Bauwerken, die der Entwässerung dienen. 
Erläuterung:

  • Kostengruppe 547:

Innerhalb der DIN 276, die die Kostenermittlung im Bauwesen regelt, ist die KG 547 Teil der Kostengruppe 500, die sich mit Außenanlagen und Freiflächen befasst. 

  • Kanal- und Schachtkonstruktionen:

Hierunter fallen alle unterirdischen Entwässerungsleitungen, wie Abwasserkanäle, Regenwasserkanäle, Drainagen, sowie die dazugehörigen Schächte, die zur Inspektion, Wartung und Entleerung der Leitungen dienen. 

  • Beispiele:

KG 547 beinhaltet beispielsweise:

    • Abwasserleitungen (Hausanschlussleitungen, Hauptkanäle)
    • Regenwasserleitungen
    • Drainageleitungen
    • Kontrollschächte
    • Inspektionsschächte
    • Pumpenschächte
    • Versickerungsschächte
    • Fettabscheider
    • Ölabscheider
    • Hebeanlagen für Abwasser 
  • Abgrenzung:

KG 547 bezieht sich auf die baulichen Elemente der Entwässerungsanlagen. Technische Anlagen innerhalb der Schächte, wie Pumpen oder Abscheider, werden ggf. in anderen Kostengruppen (z.B. KG 400) erfasst. 

Brücken verbinden Länder.

KG 548 Wasserbauanlagen

Diese spezifische Untergruppe innerhalb der DIN 276 bezieht sich auf die Errichtung und Ausstattung von Wasserbecken, Schwimmbecken, Schwimmteichen und ähnlichen Wasserflächen.

  • Kostengruppe 540:

Diese übergeordnete Kostengruppe umfasst alle Baukosten für Wasseranlagen, zu denen auch die oben genannten Elemente gehören.

  • DIN 276:

Diese Norm definiert die Kostengruppen im Bauwesen und ermöglicht eine strukturierte Kostenermittlung bei Bauprojekten. 
Beispiele für Elemente, die unter KG 548 fallen:

  • Schwimmbecken: Sowohl im Freien als auch in Gebäuden (z.B. Hallenbäder).
  • Schwimmteiche: Naturnahe Badegewässer, die zur Freizeitgestaltung dienen.
  • Wasserbecken: Alle Arten von Becken, die Wasser enthalten und für verschiedene Zwecke genutzt werden (z.B. Zierteiche, Löschwasserteiche).
  • Technische Anlagen: Pumpen, Filter, Wasseraufbereitungssysteme, etc., die für den Betrieb der Becken benötigt werden. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass KG 548 alle Kosten erfasst, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Wasserbecken, Schwimmbecken, Schwimmteichen und ähnlichen Wasserflächen verbunden sind.

KG 549 Sonstiges zu KG 540

DIN 276 KG 540 Baukonstruktion-Außenanlagen

>> Die Excel-Datei DIN 276 ist bereits vorprogrammiert und berechnet jede Eingabe automatisch. Sie können die Datei außerdem flexibel anpassen, indem Sie Spalten und Zeilen nach Wunsch hinzufügen oder löschen oder eigene Rechenfunktionen einfügen.

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