Kostengruppe 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
Anlagen und übergreifende Maßnahmen im Zusammenhang mit Außenanlagen, Freianlagen und Verkehrsanlagen, die nicht einzelnen Kostengruppen der KG 500 zugeordnet werden können oder die nicht in KG 390 oder KG 490 erfasst sind.
591 Baustelleneinrichtung
Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten Baustelleneinrichtung für Außenanlagen, Freianlagen und Verkehrs anlagen (z. B. Material- und Geräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume, Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze, Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bau schilder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung).
592 Gerüste
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten.
593 Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden baulichen Anlagen, z. B. Unterfangungen und Abstützungen.
594 Abbruchmaßnahmen
Abbruch- und Demontagearbeiten einschließlich Zwischenlagern wiederverwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweit sie nicht in anderen Kostengruppen erfasst wurden.
595 Instandsetzungen
Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes, soweit sie nicht in anderen Kosten gruppen erfasst wurden.
596 Materialentsorgung
Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei der Demontage und bei dem Ausbau von Außenanlagen, Freianlagen, Verkehrsanlagen oder bei der Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des Recyclings oder der Deponierung.
597 Zusätzliche Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Außenanlagen, Frei anlagen und Verkehrsanlagen, z. B. Schutz von Personen, Sachen sowie Reinigung vor Inbetriebnahme; Maßnahmen aufgrund von Forde rungen des Wasser-, Landschafts-, Lärm- und Erschütterungs schutzes während der Bauzeit sowie Schlechtwetter und Winterbauschutz, Erwärmung und Schneeräumung.
598 Provisorische Außenanlagen
Erstellung und Beseitigung provisorischer Außen-, Frei- oder Verkehrsanlagen, Anpassung der Außen-, Frei- oder Verkehrsanlagen bis zur Inbetriebnahme der endgültigen Außen-, Frei- oder Verkehrsanlagen.
599 Sonstiges zu KG 590
Anlagen und Maßnahmen, die mehrere Kostengruppen betreffen sowie Zeitunabhängige und zeitabhängige Baustellengemeinkosten. |