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Das Problem bei Siedlungshäuschen, sind kleine Räume, niedrige Decken, steile Treppen und Dachschrägen. Hier haben wir das einmal anders gelöst, die kleinen Räume für Single-Wohnungen aufgeteilt, in Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Ergebnis: Das Wohnhaus wurde in zwei Singlewohnungen aufgeteilt. Die Erdgeschosswohnung bekam einen Wintergarten zusätzlich eine Garage mit Geräteraum und eine neue Außentreppe zum Kellergeschoss. Die innere Treppe zum Kellergeschoss wurde entfernt. Für jede Singlewohnung gibt es eine eigene Haustür. Die Dachgeschosswohnung bekam zusätzlich einen Balkon.
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Das Doppelhaus
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Maßgeblich sind immer die Werte die im Bebauungsplan vorgegeben werden.
Diese können auch zwingend für die oberen und unteren Werte gelten. Für diesen Nachweis beschränken wir uns auf Tabelle 1
Reines Wohngebiet, 1 geschossige und offene Bauweise GRZ 0,4
Nachweis der GRZ von Doppelhaus A (oberes Grundstück)
Die Berechnung erfolgt durch die Formel: Bebaute Fläche / Grundstücksfläche = GRZ
Nach § 19 (4) Absatz 1 BauNVO sind Garagen, Stellplätze und Zufahrten zur bebauten Grundfläche hinzuzurechnen und die zulässige Grundfläche von 0,4 darf bis zu 50 von Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.
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Nachweis der Geschossigkeit
Nach dem Bebauungsplan wird die geschossige Bauweise (Vollgeschoss 1, 2, 3 usw.) vorgeschrieben, das heißt wenn das Dachgeschoss zusätzlich ausgebaut , mit Dachschräge oder als Staffelgeschoss, muss nachgewiesen werden, dass das ausgebaute Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.
Vollgeschosse werden nach der Bauordnung Länderweise geregelt.
In den meisten Bundesländern entspricht sie der BauO NW
Abweichungen in:
Bayern BayBO § 2 (4)
Berlin BauO § 2 (4)
Bremen BremLBO § 2 (4)
Niedersachsen NBauO § 2 (4)
Rheinland Pfalz LBauO § 2 (4)
Saarland LBO § 2(59
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Beispiel: 1 geschossige Bauweise + ausgebautes Dachgeschoss
Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass das oberste Geschoss kein Vollgeschoss ist.
Nachweis: Ein Geschoss mit geneigter Dachneigung ist ein Vollgeschoss, wenn die Höhe von 2,30 m über mehr als drei Viertel (75%)seiner Grundfläche hat.
Gemessen wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut.
Nachweis: Die gestrichelte Linie darf maximal 75% der Gesamtlänge von B betragen.
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Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche mehr als 1,60 m im Mittel über die Geländeoberfläche hinausragt und die mindestens eine lichte Höhe von 2,30 m haben.
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Staffelgeschoss
Das Staffelgeschoss ist eine sehr interessante Variante, insbesondere im Wohnungsbau. Gerade bei exklusiven Eigentumswohnungen wird diese Bauweise (Penthouse) bevorzugt. Statt Dachschrägen und Dachflächenfenster, hat man gerade Decken, bodengleiche Fensterelemente und die nicht bebaute Fläche auf dem unteren Vollgeschoss nutzt man als Dachterrasse.
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Beispiel: 3 geschossige Bauweise + Staffelgeschoss
Hier muss ebenso der Nachweis erbracht werden, dass das oberste Geschoss kein Vollgeschoss ist.
Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Staffelgeschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe von 2,30 m über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Zahlreiche Bebauungsvorschläge von Mehrfamilienhäusern mit Staffelgeschossen finden Sie auf unserer Website "Grundrisse". Hier einige Beispiele.
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Mehrfamilienhaus mit 6 WE
Mehrfamilienhaus mit 7 WE
Mehrfamilienhaus mit 11 WE
Wohnanlage mit 15 WE
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