Omas Häuschen ist ein charmantes Siedlungshaus aus den 1950er Jahren. Das eingeschossige Gebäude ist voll unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich die Küche sowie die Wohnräume, während das Dachgeschoss die Schlafräume beherbergt.
Einige Herausforderungen dieses Hauses umfassen die kleinen Räume, niedrige Deckenhöhen, steile Treppen und Dachschrägen. Aufgrund der begrenzten Raumgröße haben wir das Haus in zwei Single-Wohnungen aufgeteilt: Eine im Erdgeschoss und die zweite im Dachgeschoss. Diese Anpassung ermöglicht eine effizientere Nutzung des verfügbaren Platzes und bietet gleichzeitig eine Lösung für die ursprünglichen Raumprobleme.
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Ergebnisse der Sanierung
1. Erdgeschosswohnung:*
Wintergarten: Die Erdgeschosswohnung wurde mit einem zusätzlichen Wintergarten erweitert, was nicht nur mehr Wohnraum, sondern auch eine verbesserte Lichtdurchflutung ermöglicht.
Garage mit Geräteraum: Eine neue Garage wurde gebaut, die zusätzlich über einen Geräteraum verfügt. Dies bietet praktischen Stauraum und Schutz für Fahrzeuge.
Neue Außentreppe zum Kellergeschoss: Eine Außentreppe wurde neu hinzugefügt, um einen separaten Zugang zum Kellergeschoss zu ermöglichen.
Entfernung der inneren Kellertreppe: Die interne Treppe, die das Erdgeschoss mit dem Kellergeschoss verband, wurde entfernt, um den Raum effizienter nutzen zu können.
Eigene Haustüren für jede Singlewohnung: Jede Singlewohnung erhielt eine eigene Haustür, um den Zugang und die Privatsphäre zu verbessern.
2. Dachgeschosswohnung:
Zusätzlicher Balkon: Die Dachgeschosswohnung wurde mit einem Balkon erweitert, was zusätzlichen Außenraum und eine attraktive Möglichkeit zum Entspannen im Freien bietet.
Kernsanierung und Dämmung
Kernsanierung: Umfassende Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt, um den Zustand des Gebäudes zu verbessern und seine Lebensdauer zu verlängern. Dies umfasste alle wesentlichen Strukturen und Systeme des Gebäudes.
Neue Dacheindeckung: Das Dach wurde vollständig neu eingedeckt, was nicht nur die Ästhetik verbesserte, sondern auch den Schutz vor Witterungseinflüssen erhöhte.
Dämmung des massiven KS-Mauerwerks: Besondere Aufmerksamkeit wurde der Dämmung des massiven Kalksandstein-Mauerwerks (KS-Mauerwerk) gewidmet.
Außendämmung: Die Außenwände wurden gedämmt, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Wärmebrücken: Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die massiven Wärmebrücken, die durch die durchgehenden Mauerwerksscheiben vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss entstanden waren, zu minimieren. Dadurch wurde der Wärmeverlust reduziert und das Gebäude energetisch optimiert.
Diese umfassenden Sanierungsmaßnahmen haben nicht nur den Wohnkomfort erhöht, sondern auch zur Energieeinsparung beigetragen. Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, siehe auch Altbausanieung mit Anleitung.
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Das Doppelhaus
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Maßgeblich sind immer die Werte die im Bebauungsplan vorgegeben werden.
Diese können auch zwingend für die oberen und unteren Werte gelten. Für diesen Nachweis beschränken wir uns auf Tabelle 1
Reines Wohngebiet, 1 geschossige und offene Bauweise GRZ 0,4
Nachweis der GRZ von Doppelhaus A (oberes Grundstück)
Die Berechnung erfolgt durch die Formel: Bebaute Fläche / Grundstücksfläche = GRZ
Nach § 19 (4) Absatz 1 BauNVO sind Garagen, Stellplätze und Zufahrten zur bebauten Grundfläche hinzuzurechnen und die zulässige Grundfläche von 0,4 darf bis zu 50 von Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.
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Nachweis der Geschossigkeit
Nach dem Bebauungsplan wird die geschossige Bauweise (Vollgeschoss 1, 2, 3 usw.) vorgeschrieben, das heißt wenn das Dachgeschoss zusätzlich ausgebaut , mit Dachschräge oder als Staffelgeschoss, muss nachgewiesen werden, dass das ausgebaute Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.
Vollgeschosse werden nach der Bauordnung Länderweise geregelt.
In den meisten Bundesländern entspricht sie der BauO NW
Abweichungen in:
Bayern BayBO § 2 (4)
Berlin BauO § 2 (4)
Bremen BremLBO § 2 (4)
Niedersachsen NBauO § 2 (4)
Rheinland Pfalz LBauO § 2 (4)
Saarland LBO § 2(59
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Beispiel: 1 geschossige Bauweise + ausgebautes Dachgeschoss
Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass das oberste Geschoss kein Vollgeschoss ist.
Nachweis: Ein Geschoss mit geneigter Dachneigung ist ein Vollgeschoss, wenn die Höhe von 2,30 m über mehr als drei Viertel (75%)seiner Grundfläche hat.
Gemessen wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut.
Nachweis: Die gestrichelte Linie darf maximal 75% der Gesamtlänge von B betragen.
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Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche mehr als 1,60 m im Mittel über die Geländeoberfläche hinausragt und die mindestens eine lichte Höhe von 2,30 m haben.
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Staffelgeschoss
Das Staffelgeschoss ist eine sehr interessante Variante, insbesondere im Wohnungsbau. Gerade bei exklusiven Eigentumswohnungen wird diese Bauweise (Penthaus) bevorzugt. Statt Dachschrägen und Dachflächenfenster, hat man gerade Decken, bodengleiche Fensterelemente und die nicht bebaute Fläche auf dem unteren Vollgeschoss nutzt man als Dachterrasse.
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Beispiel: 3 geschossige Bauweise + Staffelgeschoss
Hier muss ebenso der Nachweis erbracht werden, dass das oberste Geschoss kein Vollgeschoss ist.
Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Staffelgeschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe von 2,30 m über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Zahlreiche Bebauungsvorschläge von Mehrfamilienhäusern mit Staffelgeschossen finden Sie auf unserer Website "Grundrisse". Hier einige Beispiele.
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Mehrfamilienhaus mit 6 WE

Mehrfamilienhaus mit 7 WE

Mehrfamilienhaus mit 11 WE

Wohnanlage mit 15 WE
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