Eine Besonderheit dieses Bauvorhabens besteht darin, dass eine Tiefgarage in das Gebäude integriert werden musste. Die Einbindung einer solchen Tiefgarage stellt hohe Anforderungen an die Planungs- und Ausführungsphase.
Bei der Planung der Tiefgarage müssen insbesondere die Einfahrt, die Zufahrt zu den einzelnen Stellplätzen sowie die notwendigen Unterzüge, Stützen und Fundamente sorgfältig berücksichtigt werden. Diese baulichen Elemente müssen so angeordnet werden, dass sie mit der geplanten Nutzung der Stellplätze harmonieren und die Statik des Gebäudes gewährleisten.
Weiterhin ist der Zugang von den Stellplätzen zum Treppenhaus und zum Fahrstuhl des Wohnhauses zu planen, um einen komfortablen und sicheren Übergang zwischen Tiefgarage und Wohnbereich zu ermöglichen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Wandanschlüsse der Tiefgarage an das Wohngebäude sowie die Deckenanschlüsse. Hierbei ist zusätzlich die Bodenfüllung auf der Decke der Tiefgarage zu beachten, die einen Einfluss auf die Belastbarkeit und Abdichtung hat.
Alle Fugenanschlüsse zwischen den Bauteilen müssen als Bewegungsfugen ausgebildet werden, um die unterschiedlichen Bauwerksbewegungen aufnehmen zu können und Schäden zu vermeiden.
Die Einfahrt zur Tiefgarage wird durch eine Absenkung und seitliche Betonwände gebildet. Das Einfahrtstor ist als Rolltor ausgeführt, wobei die Fugenausbildung an die Decke der Tiefgarage besonders zu beachten ist. Die Entwässerung erfolgt über eine Rinne am Tor, die zwischen der Rampe und der Sohle der Tiefgarage angeordnet ist.
Abschließend ist die Ausführung der Garagensohle mit dem erforderlichen Unterbau ein wesentlicher Bestandteil der Bauausführung.
Anhand der Original-Bauplanungsunterlagen wird im Folgenden anschaulich dargestellt, wie diese verschiedenen Anforderungen und Ausführungsdetails in der Praxis umgesetzt wurden.
Gesamtwohnfläche: 658 m²
Wohneinheiten: 7
Bruttorauminhalt BRI, 3475 m³ ohne Tiefgarage.
Hinweis für Bauherren-innen:
Der Bruttorauminhalt (BRI) wurde nach DIN 277 ermittelt, die Baukosten und Baunebenkosten entsprechen DIN 276. Diese Planungsunterlagen ermöglichen es Ihnen, bei einem konkreten Grundstück eine erste Kostenschätzung durchzuführen. Auch bei abweichenden Grundstücksmaßen können die BRI-Werte entsprechend interpoliert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Übersicht: MFH 482 486 487 499 500 501 513 548 DH 522 524 RH 539