![]() |
|||||
|
|||||||||||||||||
Wohnflächenverordnung 2004 (WoFlV) hat am 01. Januar 2004 die II.
BV (Zweite
Berechnungsverordnung) abgelöst, Anrechenbare Wohnfläche
|
|||||||||||||||||
1. Anwendungsbereich Seit Jahresbeginn gilt nun die neue Wohnflächenverordnung 2004 für Preisgebundene Wohnungen (sozialer Wohnungsbau und öffentlich geförderte Wohnungen). Doch auch bei preisfreien Wohnungen verweist der Gesetzgeber auf die neue Wohnflächenverordnung 2004. DIN 277 ist für die Wohnflächenberechnung nicht geeignet, da hier sämtliche Flächen zu 100 % berechnet werden. Hat der Vermieter die Wohnfläche vor dem 1.1.2004 nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV) festgelegt, darf er daran festhalten, ohne nachmessen zu müssen. Gilt bei Neuvermietungen ausnahmslos die neue Verordnung, so hat der Mieter bei Umbauten nach dem 1.1.2004 das Recht, dass der Vermieter die nach der neuen Verordnung berechnet. Die Frist verstreicht nach einem Jahr. 2. Anrechenbare Wohnfläche Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst nach § 2(1) die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehören nach § 2(2) auch die Grundflächen von 1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn Sie ausschließlich zur Wohnung gehören. Hier wird nochmals unterteilt, offene oder geschlossene Bauteile und unbeheizt. 3. Nichtanrechenbare Wohnfläche 1. Zubehörräume: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, Bodenräume und Garagen. 2. Räumen, die den nach ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen; 3. Geschäftsräumen. Beispiel 1: Einfamilienhaus, vollunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden
Wohnfläche beginnt ab der Haustür. Alle dargestellten Räume im Erd- und Dachgeschoss gehören zu dieser Wohnung. Das Kellergeschoss und der Spitzboden sind nicht anrechenbar. Die Treppengrundrissfläche ist ebenfalls nicht anrechenbar. Beispiel 2: Wohnhaus mit 3 WE
Im Erdgeschoss befindet sich eine abgeschlossene Wohneinheit. Im Dachgeschoss 2 Wohnungen. Die Wohnfläche beginnt ab jeder Wohnungstür. Das TRH gehört nicht zur Wohnfläche, ebenso die zugehörigen Kellerräume. Die schraffierte Grundfläche gehört nicht zur Einliegerwohnung, ebenso der Kellerraum für diese Wohnung ist nicht anrechenbar für die Wohnfläche .Der Kellerraum muss von der Wohnung zugänglich sein, dann ist er zum Beispiel als Abstellraum anrechenbar. Einfach verlegte Terrassenplatten ohne Gründung, seitlicher Umschließung oder Überdeckung sind als Wohnfläche nicht anrechenbar, wird in der Verordnung aber nicht klar ausgedrückt.
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen
(Fertigmaß) zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von
der Vorderkante der Bekleidung (hier ist der Putz oder
Holztäfelung gemeint) der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden
Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu
legen. (2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich
einzubeziehen die Grundflächen von 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und
Fensterumrahmungen, 2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. Öfen,
Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder
Duschwannen. 4. freiliegenden Installationen 5. Einbaumöbeln und 6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren
Raumteilern Kommentar: Das heißt im Klartext: Fertigmaße sind die lichten
Maße zwischen den Wänden einschließlich der
Bekleidung (zum Beispiel Putz) ohne Berücksichtigung von
Wandgliederungen, Scheuerleisten, Öfen, Heizkörper,
Herden und dergleichen. • Die Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung
nach Rohbaumaßen – 3% für Putz und Fliesen gibt es
nicht mehr. (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von:
(5) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig
gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln.
Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt,
muss diese • 1. Für ein Genehmigungs-, Anzeige-,
Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem
Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein
bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für
ein solches geeignet sein und • 2. Die Ermittlung der lichten Maße zwischen den
Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum neu zu ermitteln. Anrechenbare Grundflächen nach § 4
3 Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder und
ähnliche nach allen Seiten geschlossenen und überdeckten
Räumen sind zur Hälfte anzurechnen. 4 Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten die teilweise
geschlossen oder überdeckt sind werden in der Regel zu einem
Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
angerechnet. Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume BauO NW § 48 Aufenthaltsräume und VV BauO NW
48.1 Abweichungen in: Baden-Württemberg LBO BW, Bayern BayBO, Berlin BauO Bln,
Brandenburg BO, Bremen BremLBO, Hamburg HBauO, Hessen HBO,
Mecklenburg-Vorpommern BO, Niedersachsen NBauO, Rheinland-Pfalz
LBauO, Saarland LBO, Sachsen SächsBO, Sachsen- Anhalt BO,
Schleswig-Holstein LBO und Thüringen BO Für Aufenthaltsräume im Dachraum und in
Kellergeschossen kann eine geringere Höhe von 2,20 im Lichten
gestattet werden, wenn wegen der Benutzung keine Bedenken bestehen.
Diese Regelung gilt für Kleinwohnungen (Appartements) und bei
einzelnen Aufenthaltsräumen, die zu einer Wohnung in anderen
Geschossen gehören. Aufenthaltsräume unter Dachschrägen müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Rauteile mit einer lichten Höhe bis 1,50m bleiben außer Betracht. In Kellergeschossen sind Aufenthaltsräume zulässig, deren Nutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, ferner Verkaufsräume. Gaststätten, ärztliche Behandlungsräume, Sport- und Spielräume sowie ähnliche Räume; Einzelne Aufenthaltsräume, die dem Wohnen dienen, sind im Kellergeschoß zulässig, wenn sie zu einer Wohnung im Erdgeschoß gehören und mit dieser über eine in der Wohnung liegende Treppe unmittelbar verbunden sind. Im übrigen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen nur zulässig, wenn das Gelände vor wänden mit notwendigen Fenstern in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichender Entfernung und Breite nicht mehr als 0,80 m über dem Fußboden liegt. Porta Westfalica, den 20.01.2018 |
|||||||||||||||||
CAD
Planungsbüro BLUM, Ravensberger Str.118, 32457 Porta
Westfalica seit 2003
Tel. 05706/955084, Fax 955085, E-Mail: blumcad@t-online.de |
|||