2.3.3 Kostenanschlag
Im Bauwesen bezeichnet der Kostenanschlag nach DIN 276 eine präzise Stufe der Kostenermittlung, die auf den tatsächlich vergebenen Bauleistungen basiert. Er ist Teil der systematischen Kostenplanung und wird typischerweise in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) nach HOAI erstellt.
Was ist ein Kostenanschlag?
- Er ist eine kaufmännische Vorrechnung der Baukosten.
- Grundlage sind verbindliche Angebote von Bauunternehmen, also Einheits- oder Pauschalpreise.
- Er dient der Entscheidung über die Vergabe und der Kostenkontrolle vor Baubeginn.
📐 Grundlage laut DIN 276 (Fassung 2018-12)
- Der Kostenanschlag basiert auf:
- Ausführungs- und Detailplänen
- Mengenberechnungen
- Angeboten und Verträgen mit ausführenden Firmen
- technischen Berechnungen (z. B. Statik, Wärmeschutz)
- Die Kosten werden nach Kostengruppen bis zur dritten Ebene (z. B. 371 – Anlagen für den Straßenverkehr) gegliedert.
🔍 Ziel und Bedeutung
- Er stellt eine Fortschreibung des Kostenvoranschlags dar.
- Dient als Basis für die Kostenfeststellung nach Bauausführung.
- Hat eine Toleranz von ca. ±5–10 % gegenüber der späteren Kostenfeststellung.
💡 Besonderheit
Der Kostenanschlag ist nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtlich relevante Größe: Bei wesentlicher Überschreitung kann der Auftraggeber unter Umständen den Vertrag kündigen.