2.3.3 Kostenanschlag
Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist eine präzise Stufe der Kostenermittlung, die auf den tatsächlich vergebenen Bauleistungen basiert. Er ist Teil der systematischen Kostenplanung und wird typischerweise in der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) nach HOAI erstellt.
Was ist ein Kostenanschlag?
- Er ist eine kaufmännische Vorrechnung der Baukosten.
- Grundlage sind verbindliche Angebote von Bauunternehmen, also Einheits- oder Pauschalpreise.
- Er dient der Entscheidung über die Vergabe und der Kostenkontrolle vor Baubeginn.
📐 Grundlage laut DIN 276 (Fassung 2018-12)
- Der Kostenanschlag basiert auf:
- Ausführungs- und Detailplänen
- Mengenberechnungen
- Angeboten und Verträgen mit ausführenden Firmen
- technischen Berechnungen (z. B. Statik, Wärmeschutz)
- Die Kosten werden nach Kostengruppen bis zur dritten Ebene (z. B. 376 – Anlagen für die Wasserversorgung) gegliedert.
🔍 Ziel und Bedeutung
- Er stellt eine Fortschreibung des Kostenvoranschlags dar.
- Dient als Basis für die Kostenfeststellung nach Bauausführung.
- Hat eine Toleranz von ca. ±5–10 % gegenüber der späteren Kostenfeststellung.
💡 Besonderheit
Der Kostenanschlag ist nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtlich relevante Größe: Bei wesentlicher Überschreitung kann der Auftraggeber unter Umständen den Vertrag kündigen.
Vergütung für einen Kostenanschlag
Die Vergütung für einen Kostenanschlag (Kostenvoranschlag) unterliegt auch bei Anwendung der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Hier sind die Kernpunkte zur Vergütungspflicht:
- Grundsatz – Kostenlosigkeit: Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Das bedeutet, ohne vorherige Absprache darf der Handwerker/Auftragnehmer dafür in der Regel kein Geld verlangen.
- Ausnahme – Vereinbarung: Eine Vergütungspflicht entsteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde (am besten schriftlich vor Erstellung).
- VOB-Verträge: Auch wenn ein VOB-Vertrag zugrunde liegt, gilt diese Regelung. Der Aufwand für die Kalkulation und Erstellung des Angebots (Kostenvoranschlags) ist Teil des unternehmerischen Risikos.
- Wann Vergütung zulässig ist: Die Berechnung ist üblich, wenn ein hoher technischer Aufwand (z. B. aufwendige Prüfung vor Ort, Erstellung von Zeichnungen) erforderlich ist und dies dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
- Umfang: Wird der Auftrag später ausgeführt, werden die Kosten des Kostenvoranschlags oft mit der Endrechnung verrechnet, dies ist jedoch Verhandlungssache.
Fazit: Ein Kostenvoranschlag ist bei der VOB im Zweifel kostenlos. Wenn Sie als Handwerker Geld dafür verlangen wollen, müssen Sie dies zwingend vorher mit dem Auftraggeber vereinbaren.