2 Begriffe
2.3 Kostenermittlung
Die Kostenermittlung im Bauwesen ist ein zentraler Bestandteil jedes Bauprojekts. Ihr Ziel ist es, die zu erwartenden Kosten systematisch zu erfassen, transparent darzustellen und im Projektverlauf fortlaufend zu überwachen. Die DIN 276 unterscheidet folgende Stufen der Kostenermittlung:
- Kostenrahmen: Erste, grobe Kostenermittlung auf Basis der Bedarfsplanung und der Zielsetzungen der Bauherrschaft. Der Kostenrahmen bildet die Grundlage für die weitere Projektentwicklung und dient der Festlegung finanzieller Obergrenzen.
- Kostenschätzung: Anschließende detailliertere Ermittlung der Kosten nach Konkretisierung der Planung. Sie erfolgt in einer frühen Planungsphase und ermöglicht es, verschiedene Varianten zu beurteilen.
- Kostenberechnung: Präzisierte Kostenaufstellung auf Basis der Entwurfsplanung. Die Kostenberechnung dient als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektbearbeitung und die Finanzierungsplanung.
- Kostenanschlag: Detaillierte Ermittlung der Kosten anhand von Ausführungsunterlagen und Leistungsverzeichnissen zur Festlegung der voraussichtlichen Baukosten.
- Kostenfeststellung: Erfassung und Dokumentation der tatsächlich entstandenen Kosten nach Abschluss der Baumaßnahme. Sie dient der Kostenkontrolle und Nachkalkulation.
Der Kostenrahmen wird auf Grundlage der Bedarfsplanung und der übergeordneten Zielvorstellungen der Baumaßnahme erstellt. In jeder weiteren Projektphase werden die Kosteninformationen präziser und dienen als Entscheidungs- und Steuerungsinstrument für die Projektbeteiligten.
Eine professionelle Kostenermittlung nach DIN 276 ist unerlässlich, um die Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Steuerbarkeit von Bauprojekten sicherzustellen. Sie schafft die Basis für eine effiziente Projektabwicklung und ein wirkungsvolles Kostenmanagement.