ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten |
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Nebenleistungen nach DIN 18325Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen. Reinigen der vom Auftragnehmer ausgebauten Bauteile von losen Stoffen für das versandfertige Verladen. Einweisen der Arbeitnehmer in Lage und Art der vom Auftraggeber gekennzeichneten Kontakte, Kabeleinführungen, Festpunkte und dergleichen. Angemessenes Sichern von Baustoffen und Geräten vor unbefugtem Zugriff zum Freihalten des Lichtraumprofils. Arbeitsstellenbeleuchtung durch Fahrzeugscheinwerfer bei Arbeiten mit Maschinen des Auftragnehmers. Herrichten der Auslauframpen bei Arbeitsunterbrechungen zwischen Gleissperrungen. Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistung erforderlichen Treppen oder Wege in den Böschungen. Sammeln und Aufladen der vom Auftraggeber gestellten Gebinde, Paletten, Ladebehelfe und dergleichen auf Fahrzeuge des Auftraggebers. Wiederherstellen des Schotterprofils. Umsetzen von Gleisbaumaschinen, soweit es für das Ausführen der Leistung erforderlich ist.
Besonderen LeistungenDie im Abschnitt 3.1 aufgeführten Besonderen Leistungen. Umsetzen von Gleisbaumaschinen auf besondere Anordnung des Auftraggebers. Aufbrechen und Wiederherstellen von befestigten Flächen. Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Hilfsbauwerken zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und des Anlieger-Verkehrs, z. B. Brücken, Befestigungen von Umleitungen und Zufahrten. Besondere Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich Versorgungs- und Entsorgungsanlagen. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Fahrleitungs- und Gleisanlagen und Bahnsteigen. Abdecken von Bettung, seitlichen Kanälen, Kabelbahnen, Kabelverteilern und dergleichen. Entsorgen oder Einebnen von Bettungsrückständen. Wiederherstellen des durch Stopf- und Richtarbeiten zerstörten Schotterprofils. Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverdichten, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Reinigen, soweit solche Leistungen nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Maßnahmen für die Instandhaltung und Kontrolle der Gleisanlagen im Bauzustand während der Unterbrechung der Arbeiten, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Feststellen der Lage der Gleisanlagen vor Beginn der Arbeiten, Festlegen der herzustellenden Lage durch Berechnen und Übertragen der Korrekturmaße. Arbeitsstellenbeleuchtung Wiegen von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber stellt. Abladen von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber stellt. Aufladen, Fördern und Abladen ausgebauter Stoffe und Bauteile. Reinigen verschmutzter Stoffe und Bauteile, die der Auftraggeber stellt, soweit die Verschmutzung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Aufbauen, Vorhalten, Betreiben und Abbauen von Lüftungsanlagen, z. B. im Tunnel. Gestellen einer Schweißaufsichtskraft für den thermischen Spannungsausgleich beim Schlussschweißen.
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