Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18334 in Wort und Bild

ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
3 Ausführung
Ausgabe 2019-10

Überrascht über die Abbrechnung der Zimmerarbeiten

Dachkostruktion in der Deaufsicht.

Aufmaß und Abrechnung regelt die ATV VOB/C DIN 18344 Zimmerarbeiten in Wort und Bild

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gelten

Allgemeine Ausführungsregeln

Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können in Betracht kommen, wenn ungeeignete Bedingungen auftreten wie:

fehlende Voraussetzungen für die Verankerung und Befestigung, zu hohe Baufeuchte, fehlende Aussparungen, unzureichende Maßnahmen für den Holzschutz, unrichtige Lage und Höhe sowie ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes und fehlende Bezugspunkte.

Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen durch Toleranzen im Hochbau.

Toleranzen im Hochbau - Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen sind bestimmten Grenzen zulässig.

Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN 18202 nicht überschreiten.

Die angegebenen Mindestmaße für Holzdicken und Holzquerschnitte sind Nennmaße, bei denen die in den jeweiligen Baustoffnormen geregelten Maßabweichungen zulässig sind.

Bewegungsfugen des Bauwerkes müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.

Deckenbekleidungen, Unterdecken, Wandbekleidungen, Vorsatzschalen und Trennwände aus Elementen, die ein regelmäßiges Raster ergeben, sind fluchtgerecht in den vorgegebenen Bezugsachsen herzustellen.

Bauschnitthölzer sind, soweit in den folgenden Abschnitten nichts anderes festgelegt ist, aus Nadelholz mit einer Holzfeuchte von 20 % einzubauen.

Bauschnitthölzer aus Laubholz sind bei einer Dicke < 16 cm mit einer Holzfeuchte von 20 %, bei einer Dicke > 16 cm mit einer Holzfeuchte von 25 % einzubauen.

Bauschnittholz ist mindestens sägerau einzubauen.

Brettschichtholz ist gehobelt einzubauen.

Schwindrisse in Bauschnitthölzern, Balkenschichthölzern sind zulässig, wenn die Standsicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Bei der Befestigung von Brettern, Latten oder Platten mit glattschaftigen Nägeln müssen diese ~ 2 1/2-mal so lang sein, wie die zu befestigenden Teile dick sind.

Tragende Konstruktionen aus Bauschnittholz aus Nadelholz sind aus Holz der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 "Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen" und der Maßtoleranzklasse 1 nach DIN EN 336 "Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige Abweichungen" auszuführen, sonstige Konstruktionen aus Bauschnittholz, aus Holz der Güteklasse 2 nach DIN 68365.

Tragende Konstruktionen aus Brettschichtholz sind aus Holz der Brettschichtholz-Festigkeitsklasse GL24h nach DIN EN 14080 auszuführen.

Verzimmerungen

Tragende, aussteifende Konstruktionen sind nach DIN EN 1995-1-1, Bemessung und Konstruktion von Holzbauten in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA auszuführen.

Konstruktionen in Holzmastenbauart sind nach DIN 18900 auszuführen.

Holzbrücken sind nach DIN EN 1995-2, Glockentürme nach DIN 4178 und fliegende Bauten nach DIN EN 13782, Zelte nach DIN EN 13814 für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks auszuführen.

Die Art der Holzverbindungen bleibt dem Auftragnehmer überlassen.

Holzhausbau, Holzrahmenbau und Holztafelbau

Bauschnittholz ist mindestens in Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338, mit einer Holzfeuchte von < 18 %, mindestens herzgetrennt und egalisiert, mit einer Maßhaltigkeit des Querschnitts nach Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336, mit einer Baumkante < 10 % der kleinsten Querschnittseite, im sichtbaren Bereich jedoch scharfkantig, einzubauen.

Schwellen, Wände und dergleichen auf massiven Untergründen sind auf der gesamten Länge kraftschlüssig zu unterfüttern.

Dachschalungen und Unterdachschalungen

Dachschalungen aus Holz sind aus besäumten oder gespundeten und mindestens sägerauen Brettern oder Bohlen der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 herzustellen. Gespundete Bretter aus Nadelholz müssen der DIN 4072 entsprechen. Bretter sind mit einer Dicke von ~ 24 mm und einer Breite von S 200 mm einzubauen. Sie sind auf jedem Auflager zu befestigen, z. B. auf Sparren, Pfetten. Schwebende Stöße sind nicht zulässig.

Dachschalungen für Metall-, Bitumen-, Schieferdeckungen und Faserzement-Dachplattendeckung sind aus Brettern mit einer Breite von S 160 mm herzustellen.

Dachschalungen unter Dachabdichtungen sind aus Brettern aus Nadelholz mit einer Breite von S 160 mm herzustellen. Die Mindestdicke beträgt 24mm.

Dachschalungen aus Holzwerkstoffplatten tragend und aussteifend

Dachschalungen aus Holzwerkstoffen sind nach 01 N EN 1995-1-1 und DIN EN 1995-1-1/NA auszuführen. Es sind Holzwerkstoffe nach DIN EN 13986 .Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung" in Verbindung mit DIN 20000-1 "Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 1: Holzwerkstoffe" zu verwenden. Flachpressplatten nach DIN EN 312 (P3 (nichttragend, Feuchtbereich), P5 (tragend, Feuchtbereich), P7 (hochbelastbar, Feucht­bereich)) müssen eine Dicke von ~ 19 mm, Sperrholzplatten nach DIN EN 636 (Technische Klasse Feucht- oder Außenbereich) müssen eine Dicke von ~ 15 mm und OSB/3- oder OSB/4-Platten nach DIN EN 300 "Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OS B) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen" eine Dicke von ~ 18 mm aufweisen. Schwebende Stöße sind nicht zulässig.

Dachschalungen aus Holzwerkstoffen für Metall-, Bitumen-, Schieferdeckungen und Faserzement-Dachplattendeckungen sowie Schalungen unter Dachabdichtungen müssen eine Dicke von ~ 22 mm aufweisen.

Unterdachschalung nichttragend

Nicht sichtbar bleibende nichttragende Unterdachschalungen sind aus besäumten Brettern der Güteklasse 3 nach DIN 68365, mit einer Dicke ~ 18 mm, herzustellen.

Sichtbar bleibende Dachschalungen, z. B. Ortgang-, Trauf- und Gesimsschalungen sowie Unterdachschalungen, sind aus gespundeten und an der Sichtfläche gehobelten Brettern oder aus Bohlen der Güteklasse 2 nach DIN 68365, mit einer Dicke ~ 16 mm, herzustellen. Ist die Befestigung sichtbar, muss sie aus nichtrostendem Stahl bestehen.

Nicht sichtbar bleibende Wand- und Deckenschalungen

Wand- und Deckenschalungen sind aus besäumten Brettern der Güteklasse 3 nach DIN 68365 herzustellen. Schalungen für Metall- Wand­bekleidungen müssen eine Dicke ~ 24 mm aufweisen, für sonstige Wandbekleidungen außen ~ 22 mm und innen ~ 18 mm.

Sparschalungen sind aus 70 mm bis 120 mm breiten Brettern der Güteklasse 3 nach DIN 68365 mit einer Dicke ~ 18 mm herzustellen.

Nicht bewitterte Wand- und Deckenbekleidungen aus Brettern oder Bohlen

Nicht bewitterte Wand- und Deckenbekleidungen sind aus gespundeten, und an der Sichtfläche gehobelten, gleich breiten Brettern oder Bohlen herzustellen.

Nicht bewitterte Wand- und Deckenbekleidungen müssen der Güteklasse 2 nach DIN 68365 entsprechen und sind mit einer Holzfeuchte von s 15 % einzubauen.

Die Befestigung ist verdeckt auszuführen.

Dachlattung

Dachlattung ist unter Berücksichtigung des Sparrenabstandes und der Sortierklasse aus Latten nach Tabelle 1 herzustellen.

Querschnitt 30/50 Auflagerabstand < 80 cm

Querschnitt 40/60 Auflagerabstand < 100 cm

Fußböden, Unterböden und Fehlböden

Fußböden aus Holz und Holzwerkstoffen, Fußleisten und Deckleisten

Fußbodenbeläge aus Holz (ausgenommen Parkett und Holzpflaster), Fuß- und Deckleisten sind aus gehobelten Latten, Brettern oder Bohlen mindestens der Güteklasse 2 nach DIN 68365 mit einer Holzfeuchte < 12 % einzubauen. Die Bretter dürfen sichtbar befestigt werden. Nach dem Verlegen sind vorstehende Kanten an Stößen und Fugen zu beseitigen. Schwebende Stöße sind nicht zulässig.

Fußbodenbeläge aus Holzwerkstoffen sind aus Holzwerkstoffen nach DI N EN 13986 herzustellen.

Fußleisten und Deckleisten müssen an Ecken auf Gehrung geschnitten werden. Die Art der Befestigung der Fuß- und Deckleisten ist dem Auftragnehmer überlassen.

Blindböden aus Holz oder Holzwerkstoffen

Blindböden sind aus Brettern der Güteklasse 2 nach DI N 68365 mit einer Holzfeuchte < 15 % und einer Dicke <!: 22 mm herzustellen.

Blindböden aus Holzwerkstoffplatten sind auf Lagerhölzer mit einer Dicke <!: 22 mm, bei schwimmender Verlegung mit einer Dicke <!: 15 mm einzubauen.

Bei Blindböden aus Holzwerkstoffen sind Plattenstöße versetzt anzu­ordnen. Die parallel zu den Lagerhölzern oder Deckenbalken verlaufenden Plattenstöße sind auf diesen anzuordnen. Bei schwimmender Verlegung sind die Plattenstöße zu verleimen.

Latten und Bretter für Fehlböden

Latten für Fehlböden müssen einen 24 mm x 48 mm aufweisen und mindestens der DIN 4074-1 entsprechen. Die Latten sind parallel Abstand von :5 30 cm zu befestigen.

Bretter für Fehlböden sind aus Holz der Güteklasse 3 nach DIN 68365 mit einer Mindestdicke von 22 mm, besäumt und einem Zwischenraum :5 10 mm herzustellen.

Balkone und Terrassen

Balkone und Terrassen sind nach der Fachregel 02 "Balkone und Terrassen" des Zimmererhandwerks, Ausgabe 20151) auszuführen.

Außenwandbekleidungen

Außenwandbekleidungen aus Holz oder Holzwerkstoffen sind nach der Fachregel 01 des Zimmererhandwerks .Außenwandbekleidunqen", Ausgabe 20062) auszuführen.

Außenwandbekleidungen sind aus mindestens sägerau, besäumten Brettern oder Bohlen der Güteklasse 2 nach DIN 68365 herzustellen. Brettschalungen müssen ~ 18 mm dick sein. Bei sichtbarer Befestigung sind nichtrostende Befestigungselemente zu verwenden. Bei land- und forst­wirtschaftlichen Betriebsgebäuden dürfen feuerverzinkte Befestigungselemente verwendet werden.

Bei Stülpschalungen aus nicht profilierten, besäumten Brettern muss die Überdeckung ~ 20 mm betragen.

Bei Boden-Deckel- und Deckleistenschalungen an Wänden aus nicht profilierten, parallel besäumten Brettern muss die Überdeckung ~ 20 mm betragen.

Bei Deckelschalung müssen die äußeren Bretter im Zwischenraum der unteren Bretter befestigt werden. Sind Fugendeckleisten vorgeschrieben, so ist jede Leiste in der Fuge zu befestigen.

Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln sind aus gesägten Schindeln mit Befestigungselementen nach DIN EN 14592, auf Lattenunter­konstruktion in Doppeldeckung herzustellen. Anschlüsse sind mit Schindeln herzustellen, die den Erfordernissen entsprechend zugeschnitten sind.

Außenwandbekleidungen aus Holz oder Holzwerkstoffen muss hinter der Bekleidung ein Luftraum ~ 20 mm angeordnet werden.

Außenwandbekleidungen aus Holzwerkstoffen müssen die Bekleidungselemente eine Dicke ~ 12 mm aufweisen und hinterlüftet sein. Bei sichtbarer Befestigung sind nichtrostende Verbindungselemente zu verwenden.

Gezimmerte Türen und Tore

Gezimmerte Türen und Tore sind aus ungehobelten, besäumten Brettern und Bohlen der Güteklasse 2 nach DIN 68365 und aus ungehobelten Latten der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 herzustellen.

Verschläge

Bretterverschläge sind aus ungehobelten Brettern der Güteklasse 2 nach DIN 68365 herzustellen. Die Bretter sind dicht aneinanderzufügen.

Lattenverschläge sind aus ungehobelten Latten mindestens der Sortierklasse < 10 nach DIN 4074-1, mit einem Querschnitt ~ 24 mm x 48 mm herzustellen. Die Latten sind auf jedem Riegel, mit Zwischenräumen von s 50 mm, zu befestigen.

Treppen

Treppen sind nach DIN 18065 .Geoäudetreppen - Definitionen, Mess­regeln, Hauptmaße" herzustellen.

Handwerkliche Holztreppen sind nach dem Regelwerk Handwerkliche Holz­treppen, Ausgabe 19982) auszuführen.

Nadelholz muss Güteklasse 1 nach DIN 68365, Laubholz Güteklasse II nach DIN 68368 entsprechen.

Treppenteile aus Holzwerkstoffen sind Holzwerkstoffplatten nach DIN EN 13986 herzustellen.

Die Holzfeuchte bei Einbau darf 6 % bis 12 % betragen.

Treppen sind so herzustellen und zu montieren, dass ein Knarren beim Begehen verhindert wird. Vereinzelt auftretende Knarrgeräusche sind bei größeren raumklimatischen Schwankungen nicht auszuschließen.

Ein Höhenversatz zwischen einzelnen Holzlamellen aufgrund von Anpassungen an die Holzausgleichsfeuchte ist zulässig, sofern die Oberflächenbeschichtung dadurch nicht beschädigt wird.

Bei furnierten Trittstufen (Verbundstufen) muss die Dicke der Decklage auf den Trittflächen nach erfolgtem Abschliff bei Verwendung von Hartholz ~ 2,3 mm und bei Verwendung von Weichholz ~ 5 mm betragen. An den Stoßkanten muss die Dicke der Decklage für beide Holzarten ~ 6 mm betragen.

Wangenkrümmlinge sind unter sich und mit den Wangen durch Kropf­schrauben und Hartholzdübel zu verbinden, wenn aus konstruktiven Gründen nicht andere Verbindungen erforderlich sind. Werden Schraubenlöcher verdübelt oder Beschlagteile abgedeckt, so sind die Dübeloder Abdeckkappen entsprechend der Holzart auszuwählen und in Faserrichtung einzupassen.

Fugen zwischen Treppe und Wand bleiben offen.

Handlaufstöße sind so anzuschließen, dass die erforderlichen Holmlasten aufgenommen werden können.

Sichtbar bleibende Holzoberflächen von Treppen und Geländern sind zu schleifen. Bei nichtdeckenden Anstrichen ist die Oberfläche in Faserrichtung zu schleifen, alle sichtbar bleibenden Holzkanten sind zu brechen.

Farbunterschiede zwischen Längsholz- und Hirnholzflächen, zwischen Massivholz und furnierten Flächen sowie zwischen und innerhalb der einzelnen Holzlamellen sind zulässig.

Holzschutz

Für Holzbauarbeiten gilt DIN 68800 (alle Teile). Dabei haben vor­beugende bauliche Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 "Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau" Vorrang.

Das Verfahren der Verarbeitung der Holzschutzmittel bleibt dem Auftragnehmer überlassen.

Für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen gilt DIN 68800-4.

VOB-C / DIN 18334 in Wort und Bild

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