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VOB-C / DIN 18351

ATV DIN 18351 vorg. hinterlüftete Fassaden
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Ausgabe September 2015

DIN 18351 Gebäudeansicht DIN 18351 Gebäudequerschnitt DIN 18351  Ansicht Gewerbepark

Nebenleistungen müssen in der Leistungsbeschreibung nicht nochmals erwähnt werden.

• Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.

• Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.

• Fertigstellen von Bauteilen in zwei Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die Leistungen im Zuge der Montagearbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

Einfache Regelung: Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, handelt es sich um Besondere Leistungen nach 4.2!

Einen illustrierten Ratgeber im PDF-Format mit vielen Abbildungen und praktischen Beispielen aus der täglichen CAD-Praxis
für Aufmaß und Abrechnung,
finden Sie hier.....!

Besondere Leistungen

In Abschnitt 4 der jeweiligen DIN werden die Besonderen Leistungen lediglich textlich beschrieben und in Abschnitt 0.5 den Abrechnungseinheiten zugeordnet.

0.5.1 Flächenmaß (m2) getrennt nach Bauart und Maßen für:

1) Bekleidungen □ mit oder ohne Unterkonstruktionen □, Dämmstoffschichten □.

2) Trag- □ und Unterkonstruktionen □ sowie Bekleidungen, auch im Bereich erhöhter Lasten.

3) Dämmstoffschichten □.

4) Ausgleichsschichten □ und Trennschichten □.

5) Vorbehandlungen des Untergrundes □.

6) nachträgliche Oberflächenbehandlungen □

0.5.2 Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maße

1) Blenden □, Attika-Bekleidungen □, Abdeckungen □ sowie andere streifenförmige Bekleidungen, z. B an Traufen □, Gesimsen □, Balkonen □, Pfeilern □, Stützen □ und Unterzügen □.

2) Leibungen □ und Fensterbänke □.

3) Sockel- □ und Sturzausbildungen □.

4) An- □ und Abschlussprofile □, Lüftungsprofile □, Schutzgitter an Lüftungsöffnungen □.

5) Abschottungen □.

6) An- □ und Abschlüsse □ sowie Außen- □ und Innenecken □.

7) Ausbilden □ und Schließen □ von Bewegungs- □ und Bauteilfugen □.

8) Abdichtung □ von Bauwerksfugen □ oder deren Abdeckung □.

9) Abdichtungsstreifen □ bei Anschlüssen an Fenstern □, Metalleinfassungen □, Mauerabdeckungen □ und dergleichen.

10) Streifenförmige Trenn- □ und Dämmstoffschichten □ und dergleichen

11) Zuschnitte □ von Bekleidungen an Schrägen □ und dergleichen.


Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maße für

1) Bekleidungen □ an Balkone □, Fundamentsockel □, Säulen □, Pfeiler □ und dergleichen.

2) Formteile □, Fensterbänke □, Endstücke □ und dergleichen.

3) besondere Unterkonstruktionen □ und Verankerungen □.

4) Einzelbauteile □, Zierplatten □ und dergleichen

5) Aussparungen □, Luftauslässen □, Rohrdurchführungen □, Steckdosen □ und dergleiche.

6) Schließen von Installationsdurchgängen □ und dergleichen.

7) Verstärkungen an Bauteilen, z. B. im Bereich von Aussparungen □ oder Ecken □.

8) verbleibende Gerüstankern □ und nachträglich zu montierende Teile □.

Porta Westfalica, den 28.05.2015

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