ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten |
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Nebenleistungen nach DIN 18355Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Einbauen erforderlicher Unterlegkeile und Herstellen von Auffütterungen. 4.1.2 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Schutz von Einrichtungsgegenständen, Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Tischlerarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, ausgenommen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4.2.15. Einbauen der erforderlichen Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente, z. B. Schrauben, Nägel und Zargenanker. Berücksichtigen von Abweichungen der Fertigmaße von den in der Leistungsbeschreibung oder Zeichnung angegebenen Breiten und Höhen der Fenster, Türen und Tore oder von entsprechenden Maßen anderer Bauteile s 5 % jedes dieser Maße, jedoch < 50 mm, wenn die Notwendigkeit der Abweichungen vor Beginn der Fertigung festgestellt wird oder vom Auftragnehmer hätte festgestellt werden müssen, wenn das Rahmenaußenmaß für die Gesamtmengen der einzelnen Positionen einheitlich abweicht, wenn die Abweichung eine Konstruktionsänderung aus statischen Gründen nicht notwendig macht. Vorkehrungen für das Arbeiten mit Ortschaum, z. B. Abkleben angrenzender oberflächenfertiger Bauteile. Anfeuchten des Untergrundes, Maßnahmen bei niedrigen Temperaturen. Besondere LeistungenVorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt, z. B. bei Glasdächern. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Einbauen von statisch nachzuweisenden Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen sowie Befestigungen auf Stahl. Nachträgliches Abdichten von Anschlussfugen, soweit diese Leistungen nicht im Zuge der Montagearbeiten kontinuierlich erbracht werden können. Einbauen von Deckleisten beim Anschluss an andere Bauteile. Herstellen von Musterstücken, soweit diese nicht in die Leistung eingehen. Einbauen bauseitig gelieferter Dichtungen. Entfernen und Wiedereinsetzen von Falzdichtungen. Erstellen bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen und der für diese Nachweise erforderlichen Zeichnungen. Leistungen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen. Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke. |
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