ATV DIN 18356 Parkettarbeiten |
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Nebenleistungen nach DIN 18356Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Reinigen des Untergrundes. Anarbeiten des Parketts und Holzpflasters an Bauteile, Einbauteile oder Einrichtungsgegenstände. Ausgleichen von Ebenheitsabweichungen des Untergrundes bis 1 mm. Absperrmaßnahmen bis zur Begehbarkeit des Parketts und Holzpflasters. Vorlegen vorgefertigter Muster. Erstmalige Prüfung der Untergründe zur Feststellung der Belegreife. Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Parkett- und Holzpflasterarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln. Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Parkett- und Holzpflasterarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Besondere LeistungenErfüllen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit nach Abschnitt 3.1.3. Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht und zur Lagerung von Parkettelementen und Holzpflaster nötigenfalls beheizt werden können, nicht zur Verfügung stellt. Beseitigen von VerschmutzungenlVerunreinigungen, die nicht durch Schleifen und Saugen zu entfernen sind, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Vorbehandeln des Untergrundes zur Erzielung eines guten Haftgrundes, z. B. Vorstreichen, maschinelles Bürsten, Anschleifen und Absaugen. Ausgleichen von Ebenheitsabweichungen. Auffütterungen auf Balken oder Lagerhölzern. Beseitigen alter Bodenbeläge, Klebstoff- und Spachtelmassenschichten. Höhengleiches Anpassen, z. B. an vorhandene Anschlagschienen oder Trennschienen. Anpassen an Bauteile, Einbauteile oder Einrichtungsgegenstände. Herstellen von sichtbar bleibenden Aussparungen, Fugen und Anschlüssen. Belegen von Bodenklappen und dergleichen, z. B. von Elektranten. Einbauen von Übergangs-, Abschluss- und Trennschienen, Matten, Revisionsrahmen und dergleichen. Schließen und Abdecken von Fugen, z. B. Bewegungs-, Anschluss- und Scheinfugen. Schleifen von Holzpflaster GE. Befestigen von Leisten mit Schrauben und Dübeln oder durch Kleben. Leistungen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, welche sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben nach Abschnitt 3.1.2, z. B. Beheizen. Anbringen von Schalldämmstreifen an Leisten. Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen. Wiederholt erforderliche Prüfungen zur Feststellung der Belegreife. Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke. Herstellen und Einbauen von Mustern oder Musterflächen. Fertigstellen VOl! Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Parkett- und Holzpflasterarbeiten kontinuierlich erbracht werden können |
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