ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen |
---|
![]() |
Nebenleistungen nach DIN 18379Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Typ- und Leistungsschilder. Verbindungs- und Befestigungselemente sowie zugehörige Bauteile, z. B. Flansche, Profilverbinder, Schrauben, Dichtungen, Versteifungen für Luftleitungen. Anbringen von Konsolen und Halterungen. Messöffnungen mit Verschlussstopfen ohne besondere Anforderungen bis 35 mm Durchmesser. Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten an Raumlufttechnischen Anlagen durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln. Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Besondere LeistungenPlanungsleistungen wie Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die Planung von Schlitzen und Durchbrüchen. Anzeichnen von Durchbrüchen, wenn deren Ausführung nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten ist. Besondere Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegen den Baukörper. Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. schutzwanae, rxoroacner, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke. Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen. Anpassen von Anlagenteilen an nicht maßgerecht ausgeführte Leistungen anderer Unternehmer. Besondere Befestigungskonstruktionen, z. B. Stützgerüste. Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder. Prüfen der elektrischen Verkabelung, der Mess-, Steuer- und Regelanlage sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Mess-, Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom Auftragnehmer ausgeführt wurden. Liefern der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Betriebsstoffe und Medien. Filterwechsel nach Beendigung des Probebetriebes. Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers. Betreiben der Anlagen oder von Anlagenteilen. Dichtheitsprüfungen von luftführenden Anlagenteilen. Besondere Prüfungen, z. B. Prüfung von Schweißnähten, Luftdichtheit der Gebäudehülle. Wasseranalysen und Gutachten. Aufwendungen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Prüfungen. Wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals. Zusätzliche Funktionsmessungen nach Abschnitt 3.5. Erstellen von Bestandsplänen, Funktions- und Strangschemata. Bereitstellen von zusätzlichen Daten, die über die Angaben von VOl 38131) (alle Teile) und VOl 38141) (alle Teile) hinausgehen. Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwanae, rxoroacner, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke. Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können (siehe Abschnitt 4.1.9). Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, nach Abschnitt 3.1.5. Maßnahmen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile. |
![]() |
![]() |
PLANEN | BAUKOSTEN | EIGENLEISTUNG | LINKS |
---|---|---|---|