ATV DIN 18380 Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen |
---|
![]() |
Nebenleistungen nach DIN 18380Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 P Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers nach Abschnitt 3.1.3. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Typen- und Leistungsschilder. Anschlüsse, Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen. Anbringen von Konsolen und Halterungen. Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch die Arbeiten an Heiz- und zentralen Wassererwärmungsanlagen sowie Wärmeverteilanlagen durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln. Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster. FertigstelIen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Besondere LeistungenHerstellen von Fundamenten für Pumpen, Behälter und sonstige Anlagenteile. Einbinden, Anschließen und Anbohren an bestehende Rohrleitungen, Schächte und Anlagenteile. Prüfen der elektrischen Verkabelung und der Mess-, Steuer- und Regelanlage sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Mess-, Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom Auftragnehmer ausgeführt wurden. Liefern der für die Druckprüfung, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Betriebsstoffe und Medien. Leistungen für provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z. B. Belegreifheizen des Estrichs. Betreiben der Anlagen oder von Anlagenteilen. Zusätzliche Druckprüfung sowie zusätzliches Füllen - auch mit Frostschutzmitteln - und Entleeren der Leitungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Besondere Prüfungen, z. B. Prüfung von Lötnähten, Schweißnähten, Luftdichtheit der Gebäudehülle. Wasseranalysen und Gutachten. Aufwendungen für vorgeschriebene anlagenspezifische, technische Abnahmeprüfungen. Wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals. Funktionsmessung einschließlich deren Dokumentation. Erstellen von Bestandsplänen, Funktions- und Strangschemata. Dokumentation des hydraulischen Abgleichs mit Hilfe von Messgeräten und des Vergleichs mit den rechnerisch ermittelten Einstellungen. Spülen von Rohrleitungen und Anlagenteilen einschließlich deren Dokumentation, einschließlich der Gestellung der dazu erforderlichen Geräte und Betriebsstoffe. Besondere Maßnahmen für den Brandschutz bei Schweiß- und Lötarbeiten, z. B. Stellen einer Brandwache. Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke. Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer. Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben. Maßnahmen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. |
![]() |
![]() |
PLANEN | BAUKOSTEN | EIGENLEISTUNG | LINKS |
---|---|---|---|