Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18381

ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Ausgabe 2019-10

Nebenleistungen nach DIN 18381

Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden.

Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299

Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

Typen- und Leistungsschilder.

Anschlüsse, Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen.

Anbringen von Konsolen und Halterungen.

Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschä­digungen während der Arbeiten an Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln.

Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster.

Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

 

Heizung von Pixabay

VOB/C DIN 18381 in Wort und Bild

Das Bauwesen entwickelt sich weiter. Aus diesem Grund wurde VOB/C DIN 18381 2019 – 10 fachtechnisch überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Unsere PDF-Datei umfasst ~11 Seiten mit ausführlichen Abbildungen, da bleibt eigentlich keine Frage offen. Die PDF-Datei müssen Sie nicht unbedingt ausdrucken. Mit dem Handy haben Sie die PDF-Datei immer dabei.

DIN 18381
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

IDIN 18381
Anwendung in der Praxis

Z. B. Sanitäre Anlagen in der Praxis.

Besondere Leistungen

Planungsleistungen wie Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungs­planung sowie die Planung von Schlitzen und Durchbrüchen.

Anzeichnen von Durchbrüchen, wenn deren Ausführung nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten ist.

Leistungen für besondere Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegen den Baukörper.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen und Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.

Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.

Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen.

Anschlüsse, Wand- und Deckendurchführungen mit besonderen Anforderungen, z. B. an die Luftdichtheit, Gasdichtheit, Wasserdichtheit.

Rosetten an Wand- und Deckendurchführungen.

Besonderen Befestigungskonstruktionen, z. B. Widerlager, Rohrleitungs­festpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Stützgerüste.

Herstellen von Fundamenten für Pumpen, Behälter und sonstige Anla­genteile.

Einbinden, Anschließen und Anbohren an bestehende Rohrleitungen, Schächte und Anlagenteile.

Anpassen von Anlagenteilen an nicht maßgerecht ausgeführte Leistun­gen anderer Unternehmer.

Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder.

Prüfen der elektrischen Verkabelung der Mess-, Steuer- und Regelanlage sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Mess-, Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom Auftragnehmer ausgeführt wurden.

Vorrichten von Anschlüssen, Armaturen und Abläufen im Fugenschnitt von Fliesen oder anderen Belägen.

Verfüllen der Fugen zwischen Sanitäreinrichtungen und angrenzenden Bauteilen sowie das Abdichten von Durchdringungen, z. B. Armaturenanschlüs­sen, mit elastischen Stoffen.

Leistungen für provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z. B. Teilinbetriebnahme von Abwasserhebeanlagen.

Zustandsprüfung vorhandener Gas-, Wasser- und Entwässerungsleitungen.

Druck- und Dichtheitsprüfungen von Entwässerungsleitungen.

Spülen von Entwässerungsleitungen oder Anlagenteilen.

Liefern der für die Druckprüfung, das Spülen von Trinkwasserleitungen, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Betriebsstoffe und Medien.

Zusätzliche Druckprüfungen sowie zusätzliches Füllen und Entleeren der Leitungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Spülen von Trinkwasseranlagen oder Teilen davon.

Besondere Prüfungen, z. B. Prüfung von Lötnähten, Schweißnähten, Luftdichtheit der Gebäudehülle.

Desinfizieren von Trinkwasser-Installationen einschließlich der dazu notwendigen Betriebsstoffe und Reinigungsmittel sowie deren Beseitigung.

Wasseranalysen und Gutachten.

Aufwendungen für vorgeschriebene anlagenspezifische, technische Abnahmeprüfungen.

Wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals.

Funktionsmessungen nach Abschnitt 3.6, einschließlich deren Dokumentation.

Herstellen von Mustereinrichtungen und Musterkonstruktionen sowie von Modellen.

Erstellen von Bestandsplänen, Funktions- und Strangschemata.

Dokumentation des hydraulischen Abgleichs mit Hilfe von Messgeräten.

Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belä­gen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staub­schutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutz­folien ab 0,2 mm Dicke.

Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben.

Maßnahmen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlen­schutz. hinausgehen.

Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

VOB-C / DIN 18381 in Wort und Bild

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